Auf Antrag des Vorsitzenden beschloss der Schulausschuss
bei 3 Gegenstimmen und
1 Enthaltung dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Satzung über die Festlegung
von Schulbezirken für den Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung“ für die in
Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg stehenden Förderschulen in Friesoythe
und Löningen in der vorliegenden Entwurfsform zu verabschieden.
Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt laut Vorlage
V-SCHUL/12/041 vor.
Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD) erklärte, dass sich seiner Fraktion
nicht der Sinn erschließe, warum für den Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“
überhaupt eine Satzung über die Festlegung von Schulbezirken erlassen werden
solle.
Nach seinen Informationen ginge es für das kommende Schuljahr 2012/2013
lediglich um zwei Schüler/innen mit Wohnsitz in der Stadt Cloppenburg, die
gegenwärtig einen Besuch der Förderschule in Friesoythe präferieren würden.
Diese könnten auch im Rahmen der bereits bestehenden Beförderung von
Cloppenburg nach Friesoythe mitbefördert werden.
Kreisoberamtsrat Deeken erklärte, dass es sich im derzeitigen Schuljahr um 3
Schüler/innen handele, die entgegen dem Satzungsentwurf die Förderschule in
Friesoythe besuchten.
Ziel der Verwaltung sei, den betroffenen Schülerinnen/Schülern möglichst kurze
Fahrtzeiten zu garantieren. Zudem sei es Wunsch der Landesschulbehörde, dass
hinsichtlich der Zuweisung von Schülerinnen/Schülern eine klare Abgrenzung
bestehe.
Kreistagsabgeordnete Stärk (CDU) erklärte, dass der Satzungsentwurf und die
Einwendungen des Leiters der Förderschule Friesoythe, Herrn Dr. de Vries, in
ihrer Fraktion intensiv diskutiert worden sei.
Es sei wichtig, für die Zukunft eine klare Regelung zu schaffen.
Schülertransporte aus dem
Süd- in den Nordkreis und umgekehrt bedeuteten zu lange Wegstrecken für die
Schüler/innen und seinen zudem nicht wirtschaftlich.
Landrat Eveslage erklärte, dass zunächst der Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“
für die Förderschule in Friesoythe genehmigt worden sei. Anschließend sei
dieser Schwerpunkt auch bei der Förderschule in Löningen eingerichtet worden.
Die Landeschulbehörde wünsche von der Verwaltung eine klare Regelung bezüglich
der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ zu den Förderschulen in Friesoythe und Löningen. Es solle „keinen
Kampf“ unter den Schulstandorten geben. Die Kapazitäten des Schwerpunktes
„Geistige Entwicklung“ an beiden Standorten sollten gleichmäßig ausgelastet
werden. Auch für die anderen Förderschwerpunkte an den 4 Förderschulen des
Landkreises Cloppenburg gebe es festgelegte Einzugsbereiche.
Sofern aus besonderen pädagogischen Gründen, die im Einzelfall nachzuweisen
seien, die Beschulung entgegen der Regelungen des Satzungsentwurfes in der
Förderschule in Friesoythe oder der Förderschule in Löningen erforderlich sei,
seien sicherlich Ausnahmen möglich.
Kreistagsabgeordneter Meyer (SPD) erklärte, dass er keine Notwendigkeit für den
Erlass der Satzung sehe. In der Regel wählten die Eltern den Standort vor Ort.
Grundsätzlich sollte das Wahlrecht der Eltern jedoch nicht eingeschränkt
werden.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen (GRÜNE) erklärte, dass sie die Argumentation
der Verwaltung nachvollziehen könne und kündigte an, dem Erlass der Satzung
zustimmen zu wollen.