Herr Kreisrat Varnhorn teilte den aktuellen Stand bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kreiseigenen Schulen und auf die Schülerbeförderung mit.

 

Im Zuge der Corona-Pandemie sind inzwischen der Großteil der Schülerinnen und Schüler an die kreiseigenen Schulen zurückgekehrt. Inzwischen konnten alle Abiturprüfungen an den Schulen abgeschlossen werden.

 

Im Laufe der nächsten Wochen kehren auch die verbleibenden Jahrgänge in Form eines Präsenzunterrichts in die Schulen zurück. In der Woche nach Pfingsten werden das an den allgemeinbildenden Schulen die Jahrgänge 2/7/8 sowie an den berufsbildenden Schulen alle Bildungsgänge sein. Ab dem 08.06.2020 folgt auch der 1. Jahrgang der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt GE.

 

Die Umsetzung der Hygieneanforderung (Rahmenhygienplan, landesrechtliche Vorschriften) oblag jederzeit den Schulen in Eigenverantwortung. Der Landkreis ist als zuständiger Schulträger für die kreiseigenen Schulen (Förderschulen, Gymnasien und BBSen) jedoch bei Bedarf unterstützend tätig geworden. So wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt z.B. Empfehlungen für die Nutzung der Sanitärbereiche an die Schulen gereicht (u.a. Mund-Nasenschutz).

 

Darüber hinaus hat der Landkreis die erforderlichen Sachmittel für die kreiseigenen Schulen zur Verfügung gestellt. So wurden die Schulen mit einer Vielzahl an Desinfektionsspendern (über 100 Stück) und entsprechendem Desinfektionsmittel (mehrere 100 Flaschen) ausgestattet. Ebenfalls wurden inzwischen bei Bedarf auch Desinfektionstücher für die Reinigung von Tastaturen, Mäusen sowie mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt. Damit auch das Personal in den Schulen ausreichend geschützt ist, wurde auch hierfür bei Bedarf die Beschaffung angemessener Sachmittel ermöglicht (z.B. Spuckschutz, Absperrband). Weiterhin wurden die vom Landkreis beauftragten Reinigungsleistungen in den Schulen gemäß den aktuellen Anforderungen angepasst und deutlich ausgeweitet. 

 

Damit auch nach Wiederherstellung des „regulären Schulalltags“ die Dienstleister für die Schulen, wie Mensen- und Kioskbetreiber sowie Taxi- und Busunternehmer, weiterhin ohne Probleme zur Verfügung stehen, wurden Entscheidungen über die Möglichkeit der Unterstützung dieser Unternehmen bereits in die Wege geleitet. Schließlich ist der Landkreis für einen funktionierenden Betrieb auf die (ggf. unverzügliche) Funktionsfähigkeit dieser Unternehmen angewiesen. Hier stehen Entscheidungen noch aus.

 

Der Landkreis ist außerdem  zuständig für die Schülerbeförderung sämtlicher Schülerinnen und Schüler im Landkreis Cloppenburg. Dort gab es seit dem stufenweisen Schulbeginn zum 27.04.2020 keine Beschwerden, Probleme oder besondere Vorkommnisse.

 

Die Kapazitäten im ÖPNV und dem freigestellten Schülerverkehr waren bisher ausreichend. Der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz wird getragen. Andernfalls  kann es dazu kommen, dass Schülerinnen oder Schüler ohne diesen Schutz nicht im Bus mitgenommen werden. Allerdings hat der Landkreis freiwillig einen kleinen Teil Masken an die Verkehrsunternehmer verteilt, die bei Bedarf ausnahmsweise ausgeteilt werden können.

 

Um die Kapazitäten ständig im Blick zu haben, erhält die Kreisverwaltung von den zuständigen Verkehrsunternehmen eine tägliche Meldung zu den Schülerzahlen und möglichen Vorkommnissen vom Vortag Es wurde versucht, mögliche Kapazitäten zu sichern (Höffmann-Reisen aus Vechta, Tholen-Reisen aus Friesoythe, Weß aus Lindern und  zuständige Konzessionäre).Dadurch soll die Schülerbeförderung möglichst lange entzerrt werden.

 

Ab heute (26.05.2020) wird auf der Linie 938 ein Verstärkerbus eingesetzt, um die Schülerbeförderung dort zu entzerren. Weitere Verstärkerbusse werden momentan noch nicht eingesetzt.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass evtl. im Laufe der Woche bzw. ab nächster Woche mehr Verstärkerbusse eingesetzt werden sollten. Dazu wurden die Verkehrsunternehmen eindringlich gebeten, sich rechtzeitig zu melden, wenn ein Bedarf entstehen sollte.

 

Den Verkehrsunternehmen im Förderschulbereich wurde empfohlen, in einem Pkw-Taxi max. 2 Schülerinnen und Schüler und in einem 8-Sitzer-Kleintransporter max. 4 Schülerinnen und Schüler zu befördern.

Bisher sind die Kapazitäten im Bereich der Förderschulbeförderung  noch ausreichend. Die Kreisverwaltung befindet sich im wöchentlichen Austausch mit den zuständigen Verkehrsunternehmen. Bisher sind keine besonderen Vorkommnisse aufgetreten.