Beschluss: zur Kenntnis genommen

Baudirektor Haedke trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/11/038 vor.

Er erläuterte den Ablauf des Festsetzungsverfahrens und die Folgen der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes. Insbesondere seien in diesen Gebieten keine neuen Baugebiete und keine baulichen Anlagen, u. a. auch Stallbauten mehr zulässig. Ferner sei die Umwandlung von Grünland in Ackerland nicht mehr zulässig.

Der Stand der vorläufigen Sicherung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Landkreis Cloppenburg wurde vorgestellt und ist der beiliegenden Präsentation zu entnehmen.

 

Da der Einladung zu dieser Sitzung der Entwurf der Verordnung versehentlich nicht beigefügt war, erläuterte Baudirektor Haedke den Inhalt. Der Entwurf ist dieser Niederschrift beigefügt.

Die Verordnung lege die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes für die Aue, die Dinkel und den Fladderkanal fest und regele, bei welchen Behörden die Lagepläne eingesehen werden könnten. Inhaltlich lasse die Verordnung folgende Maßnahmen zu:

1.      Die Verlegung unterirdischer Leitungen, wenn das Gelände nach Durchführung der Verlegearbeiten in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.

2.      Die vorübergehende Lagerung von Stoffen (Feldfrüchte, Erde, Holz, Sand, und dergleichen), mit Ausnahme wassergefährdender Stoffe, in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September des Jahres.

3.      Die Errichtung von Weidezäunen, selbsttätigen Viehtränken, einstämmigen Freileitungsmasten.

Baudirektor Haedke erklärte, dass die Ausnahmen im wesentlichen die Versorgungsleitungen der EWE und des OOWV beträfen. Ziffer 2 und 3  enthielten Ausnahmen für die Landwirtschaft. Die Ausübung der normalen Landwirtschaft sei nach wie vor erlaubt und von der Verordnung nicht betroffen.

Auf Rückfrage ergänzte er, dass für bestehende Stallbauten im schutzwürdigen Bereich keine Nachrüstungen gefordert  würden. Es gehe nur um die Festsetzung des Gebietes. Falls die Eigentümer von Stallanlagen Nachrüstungen für erforderlich hielten, seien diese auf eigene Kosten durchzuführen.

Auf eine weitere Rückfrage hin erklärte er, dass es Einwendungen gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes gegeben habe seitens der Jägerschaft und der Landwirtschaft. Diese seien beantwortet worden. Die Gemeinde Essen als betroffene Kommune habe keine Einwendungen erhoben.

 

Kreistagsabgeordneter Willen sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für den Erlass der Verordnung aus.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Middendorf nahm der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig die Verordnung zustimmend zur Kenntnis. Die Entscheidung über den Erlass der Verordnung wurde einvernehmlich auf den Kreisausschuss delegiert.