Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss bei drei Stimmenthaltungen, die Schulhofbenutzungsordnung in der vorliegenden Form als Satzung zu verabschieden.

 

 


Ausschüsse:            Schulausschuss am 08.12.2011

                        Kreisausschuss am 13.12.2011

 

Kreistagsabgeordneter Lanfer, Vorsitzender des Schulausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordnete Kannen erklärte, grundsätzlich stimme ihre Faktion der Schulhofbenutzungsordnung zu. In einigen Punkten halte sie allerdings eine Änderung für erforderlich. Die Satzung müsse in der Formulierung eindeutig sein.

 

In § 3 Abs. 2 müsse anstelle des Wortes „Schließung“ das Wort „Sperrung“ eingesetzt werden.

 

In § 5 sei im ersten Satz der Zusatz „unzumutbare“ nicht eindeutig. Über unzumutbare Belästigungen und Störungen gebe es immer verschiedene Ansichten, daher könne dieser Begriff fehlen.

 

In § 3 Abs. 1 könne die Altersbeschränkung nicht auf 15 Jahre festgesetzt werden. Auch 16- oder 17jährige Schüler/innen müsste die Schulhofbenutzung gestattet werden.

 

Die Öffnungszeit bis 19.00 Uhr (§ 4) für die Sommerzeit halte sie bezüglich der Durchsetzbarkeit für schwierig. Diese Uhrzeit sei im Sommer zu früh und im Winter zu spät. Hier müssten entweder unterschiedliche Zeiten oder „bis Anbruch der Dunkelheit“ eingesetzt werden.

 

Zu kritisieren sei auch der Abs. 8 in § 5. Musikinstrumente zu spielen, müsse erlaubt sein. Wenn der Landkreis auf der einen Seite die Kreismusikschule unterstütze, könne er auf der anderen Seite nicht das Spielen von Musikinstrumenten verbieten.

 

Die Fraktion Die Grünen könne der Satzung so nicht zustimmen und werde sich der Stimme enthalten.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel bemerkte, es werde sicherlich keinem 16- oder 17jährigen Schüler verboten, den Schulhof zu benutzen, wenn er sich dort ordentlich benehme. Was eine unzumutbare Lärmbelästigung sei, würden im übrigen die Nachbarn entscheiden. Seiner Meinung nach solle man die Schulhofbenutzungsordnung zunächst einmal in der vorliegenden Form in Kraft setzen. Wenn sich Änderungsbedarf in einzelnen Punkten ergebe, könne darüber neu beschlossen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Lanfer vertrat die Meinung, dass diese Benutzungsordnung nicht zerredet und in der vorliegenden Form beschlossen werden solle. Sie müsse sich in der Praxis bewähren und könne bei Bedarf jederzeit geändert werden.