I. Anfrage Gelbe Tonnen

 

Mit Datum vom 13.12.2019 stellte die Gruppe GRÜNE/UWG gem. § 56 NKomVG folgende Anfrage:

 

„Zum 1. Januar 2020 erfolgt im Landkreis Cloppenburg die begrüßenswerte Einführung der Gelben Tonne. Mittlerweile werden die Gelben Tonnen im Landkreis verteilt und die Verteilung soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

 

In dem Flyer des Landkreises zur Einführung der Gelben Tonne heißt es allerdings, dass eine andere als die zugeteilte Behältergröße erst ab dem 1. Februar 2020 beantragt werden kann. Der Website der Firmengruppe Bohmann ist gar zu entnehmen, dass „ein Umtausch ab dem 15.02.2020 möglich [ist]“. Bei allem Verständnis für die logistischen Herausforderungen der Einführung der Gelben Tonne und trotz dem generellen Erfordernis der Abfallvermeidung muss ab dem 1. Januar 2020 selbstverständlich weiterhin eine Entsorgung von Verpackungen in vollem Umfang möglich sein.

 

Soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen, ist für uns indes nicht ersichtlich, wie die Entsorgung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum frühesten Umtauschdatum in der zweiten Februarhälfte (oder gar im März) gewährleistet wird. In Betracht käme etwa, dass ein Umtausch der Gelben Tonnen doch schon unverzüglich möglich ist oder bis zum Umtausch von Gelben Tonnen auch noch Gelbe Säcke akzeptiert werden. Andernfalls droht unseres Erachtens bereits mit der Einführung der Gelben Tonne abwendbarer Frust in der Bevölkerung.

 

Gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir vor diesem Hintergrund in der Sitzung des Kreistages am 17.12.2019 um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Wann ist realistisch mit einem tatsächlichen Umtausch von Gelben Tonnen zu rechnen, soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen?

 

2.       Wie wird die Entsorgung von Verpackungen in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum Umtauschdatum gewährleistet, soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen? Wie sollen Bürger_innen im Landkreis Cloppenburg ihre Verpackungen in diesem Zeitraum entsorgen, soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen?“

 

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer beantwortete die vorstehende Anfrage wie folgt:

 

„Den Auftrag für die Gestellung der gelben Tonne im Landkreis Cloppenburg zum 01.01.2020 und für die Abfuhrleistung hat die Heinemann & Bohmann Entsorgungs-GmbH & Co. KG von dem Vertreter der dualen Systeme, der Reclay GmbH, nach vorhergehender Ausschreibung erhalten. Der Landkreis Cloppenburg ist weder Auftraggeber noch Kostenträger dieser Leistung.

 

Die Umstellung des Sammelsystems für Leichtverpackungen und die damit verbundene Verteilung von rund 55.000 Gelben Tonnen an die Haushalte stellt eine enorme logistische Herausforderung dar, so dass  in der Umstellungsphase gewisse Anlaufschwierigkeiten nicht ausgeschlossen sind. Damit sollte man gelassen und unaufgeregt umgehen und dem zuständigen Unternehmen eine gewisse Zeit zur Optimierung einräumen. Dies vorausgeschickt beantwortet die Kreisverwaltung die Anfrage der Kreistagsgruppe Grüne/UWG wie folgt:

 

1.)    Wann ist realistisch mit einem tatsächlichen Umtausch von gelben Tonnen zu rechnen, soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen?

 

Nach Auskunft des Unternehmens soll die Behälterauslieferung an die Haushalte bis zum 31.12.2019 abgeschlossen sein. Anträge auf Behältertausch sollen dann ab Januar 2020 bearbeitet und bis Mitte Februar 2020 erledigt werden.

 

2.)    Wie wird die Entsorgung von Verpackungen in dem Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum Umtauschdatum gewährleistet, soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen? Wie sollen Bürger_innen im Landkreis Cloppenburg ihre Verpackungen in diesem Zeitraum entsorgen, soweit zugeteilte Behältergrößen nicht ausreichen?

 

Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn des Jahres noch keine gelbe Tonne erhalten haben, können weiterhin die gelben Säcke für die Entsorgung der Leichtverpackungen nutzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen ein zu geringes Behältervolumen bereitgestellt wurde.

 

Das Entsorgungsunternehmen weist darauf hin, dass bei der Nutzung der gelben Tonne die Verpackungen möglichst verdichtet werden sollten, um das Tonnenvolumen bestmöglich auszunutzen.

 

Grundsätzlich steht den Haushalten mit den Behältergrößen 240 Liter und 120 Liter für kleine Haushalte mit bis zu 2 Personen und der festgelegten 14-tägigen Abfuhr eine gut ausreichende Entsorgungskapazität für Leichtverpackungen zur Verfügung.“

 

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann lobte die beschränkte Weiternutzung der gelben Säcke und bat darum, dies auch der Bevölkerung über die Presse mitzuteilen.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer teilte dazu mit, dass bereits diesbezüglich eine Abstimmung mit der Firma Heinemann & Bohmann erfolge.

 

 

II. Anfrage zur Aktualisierung des Landesraumordnungsprogramms

 

Mit Datum vom 13.12.2019 stellte die Gruppe GRÜNE/UWG gem. § 56 NKomVG folgende Anfrage:

 

„Das Landesraumordnungsprogramm soll zurzeit aktualisiert werden. Bis zum 10.1.2020 sind noch Einwände möglich.

 

Gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir in der Sitzung des Kreistages am 17.12.2019 um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wird der Landkreis eine Stellungnahme zur Aktualisierung des

    Landesraumordnungsprogramms abgeben?

2. Wie soll die Politik an der Stellungnahme beteiligt werden?

3. Gibt es bereits einen Entwurf einer Stellungnahme?“

 

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer beantwortete die vorstehende Anfrage wie folgt:

 

 

  1. „Wird der Landkreis eine Stellungnahme zur Aktualisierung des Landesraumordnungsprogramms abgeben?
  2. Wie soll die Politik an der Stellungnahme beteiligt werden?
  3. Gibt es bereits einen Entwurf einer Stellungnahme?

 

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Landkreise am 19.11.2019 über die Allgemeine Planungsabsicht zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) in Kenntnis gesetzt. Am 03.12.2019 hat dazu eine Informationsveranstaltung beim Ministerium stattgefunden. Hinweise und Anregungen können bis zum 10.01.2020 eingereicht werden.

 

Parallel hat der NLT die Landkreise mit Schreiben vom 28.11.2019 über die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten informiert und bittet um Mitteilung von Anregungen oder Bedenken bis zum 03.01.2020.

 

Der Landkreis Cloppenburg wird eine Stellungnahme abgeben. Hierzu läuft derzeit die Beteiligung der betroffenen Fachämter. Die Stellungnahme soll dann in der kommenden Woche fertiggestellt und fristgerecht über den NLT versandt werden.

 

Eine Beteiligung des Ausschusses für Planung und Umwelt wird wie bei den bisherigen Änderungsverfahren erfolgen, sobald ein 1. Entwurf in die Beteiligung gegeben wird. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein Beteiligungsverfahren zum Änderungsentwurf für Sommer 2020 angekündigt.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: