Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Anfrage der Gruppe GRÜNE /UWG wird auf den Antrag verwiesen.

Kreisverwaltungsoberrat Meiners trug zur Anfrage der Gruppe /GRÜNE/ UWG vom 07.11.2019- „Strengewald“ und „Brüggeberger Schlatt“ wie folgt vor:

 

 

1.    Liegt der Kreisverwaltung der Arbeitsplan der Bezirksförsterei Thüle mit der Beurteilung des Schadenzustandes des Strengewaldes vor? Kann dieser zur Verfügung gestellt oder eingesehen werden?

 

Der Arbeitsplan der Bezirksförsterei Thüle mit der Beschreibung der aktuellen Bestandssituation des Strengewaldes liegt der Kreisverwaltung vor.

 

2.    Welche konkreten Schritte für die geplante Wiederaufforstung des Strengewaldes durch die Bezirksförsterei Thüle sind geplant und in welcher zeitlichen Abfolge werden diese wann umgesetzt?

 

Hierzu wird auf die Vorlage V-PLA/19/258, Ziffer 5 und TOP 3 des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt des Kreistages vom 13.06.2019 verwiesen.

Mit den Arbeiten soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Nähere Informationen können bei der Gemeinde Barßel nachgefragt werden.

 

 

3.    Hält die Kreisverwaltung es für zielführend, dass bei der Wiederaufforstung zu ca. 70 Prozent auf laut Bundesamt für Naturschutz invasive Baumarten gesetzt werden soll? Wird die Kreisverwaltung hiergegen Einwände erheben?

 

Im Jahr 2013 hat das Bundesamt für Naturschutz mehrere eingeführte Waldbaumarten, u.a. die Roteiche und die Douglasie als invasiv eingestuft. Im Oktober 2018 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung) in der Dokumentation WD 8 – 3000 – 112/18 festgestellt, dass, ausgenommen Tendenzen auf Sonderstandorten, keine Invasivität bei den beiden Baumarten besteht und hat die Anbauwürdigkeit in Wäldern bejaht.

Seitens der Kreisverwaltung werden daher keine Einwände erhoben. Die Baumarten werden von hier aus nicht als invasiv eingestuft.

 

 

4.    Wird sich der Landkreis oder – nach Kenntnis der Kreisverwaltung – das Land Niedersachsen an der Wiederaufforstung des Strengewaldes beteiligen? Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob die Gemeinde Barßel für die Wiederaufforstung des Strengewaldes ausreichend finanzielle Mittel in den Haushalt der Gemeinde eingestellt hat oder einstellen wird?

 

Eine Beteiligung an den Kosten seitens der Kreisverwaltung ist nicht vorgesehen. Ob eine Förderung in Anspruch genommen wird, ist der Kreisverwaltung nicht bekannt.

 

 

5.    Warum hält der Landkreis Cloppenburg beim Bebauungsplan Nr. 104 „Harkebrügge - Sportpark“ der Gemeinde Barßel faunistische Kartierungen des Gebiets, das den geplanten Sportplatz umgibt, insbesondere trotz des „Brüggeberger Schlatts“ für verzichtbar?

 

Der Sportplatz soll auf einer Ackerfläche errichtet werden, auf der derzeit eine konventionelle landwirtschaftliche Bodennutzung stattfindet. Durch die Anlage eines Sportplatzes unterbleiben Beeinträchtigungen, welche mit einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verbunden sind.

Für Offenlandvogelarten wie den Kiebitz oder die Feldlerche stellt die Ackerfläche aufgrund der angrenzenden hohen Gehölzbestände keinen Lebensraum dar. Auf eine Brutvogelkartierung konnte daher verzichtet werden.

Der vorhandene Gehölzbestand entlang des nördlich verlaufenden Weges soll erhalten werden. Es wird ein Waldsaum als Puffer zu dem Gehölzbestand eingeplant. Evtl. im Gehölzbestand vorkommende Fledermäuse sind durch die Planung nicht betroffen. Im Gehölzbestand entlang der Straße dürften aufgrund der Nähe zur Straße nur Gebüschbrüter ohne besondere Lebensraumansprüche vorkommen. Durch den Erhalt der Gehölze mit vorgelagertem Gehölzsaum sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Gebüschbrüter zu erwarten.

Der Sportbetrieb erzeugt keine schädlichen Immissionen, welche sich auf den Gehölzbestand oder das „Brüggeberger Schlatt“ negativ auswirken können. Der Sportplatz wird ohne Barrieren errichtet, so dass diese für evtl. wandernde Amphibien keine Hindernisse darstellen.

 

6.    Wie können ohne die Kartierungen die tatsächlichen ökologischen Auswirkungen der Realisierung des Sportplatzes und der späteren Nutzung der Sportfläche auf den Harkebrügger See, die umgebenden Waldflächen und das Biotop „Brüggeberger Schlatt“ realistisch eingeschätzt werden?

 

Bereits im Bauleitplanverfahren wurde begründet, dass faunistische Kartierungen für dieses Plangebiet entbehrlich sind. Dies entspricht der naturschutzfachlichen Praxis. Es bestand daher keine Notwendigkeit faunistische Kartierungen im weiteren Planungsverfahren seitens der Naturschutzbehörde zu fordern.

Ökologische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

 

Weiterhin beantwortete Kreisverwaltungsoberrat Meiners die Anfragen des Einwohners unter TOP 3:

 

 

1.    Ist es üblich, Rodungsmaßnahmen ohne Schadenserhebung durchzuführen?

Die Schadenserhebung ist im vorliegenden Fall durch den zuständigen Bezirksförster erfolgt. Es lagen massiver Borkenkäferbefall sowie Trockenschäden im Bestand vor. Der Landkreis habe sich der Einschätzung des Bezirksförsters angeschlossen.

 

 

2.    Trägt der Landkreis Sorge dafür, dass ausreichend Mittel für die Wiederaufforstung des Strengewaldes bereitgestellt oder in den Gemeindehaushalt eingestellt werden?

Jeder Waldbesitzer könne im Rahmen der waldrechtlichen Vorschriften seinen Wald durchforsten oder kahlschlagen. Rahmenvorgaben gebe es nicht für die Art und Weise der Wiederbestockung des Bestandes, auch eine Sukzession sei möglich. Vorgabe sei lediglich, dass wieder Wald entstehen müsse.

Er wies darauf hin, dass für Waldbesitzer die Möglichkeit bestehe, am Programm LÖWE des Landes Niedersachsen teilzunehmen.

 

 

3.    Wird der Landkreis Cloppenburg seine Einstellung, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 104 „Harkebrügge – Sportpark“ seien keine faunistischen Kartierungen notwendig, überdenken?

 

Nein, es bleibt bei der Entscheidung. Eine faunistische Kartierung werde nicht für erforderlich gehalten.

 

 

Auf Rückfrage des Kreistagsabgeordneten Wesselmann ergänzte Kreisverwaltungsoberrat Meiners zur schriftlichen Anfrage, dass der Arbeitsplan der Bezirksförsterei vorliege und bei der Gemeinde eingesehen werden könne. Eine Akteneinsicht beim Landkreis sei ebenfalls möglich.

Zur Frage der Schädlichkeit der Flutlichtanlage auf dem geplanten Sportplatz erklärte er, dies sei abgewogen worden. Da die Planungsfläche derzeit Ackerland sei, bestünden keine Bedenken.

 

Abschließend wies Kreistagsabgeordneter Hackstedt darauf hin, dass in dem in Rede stehenden Bereich bereits Sportplätze vorhanden seien, so dass sich die Situation nicht grundlegend ändern werde.

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.