Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

1.       Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mittelradde/ Marka“ in der Stadt Löningen und den Gemeinden Lindern und Molbergen, Landkreis Cloppenburg (LSG CLP 40) wird in der in Anlage 1 vorliegenden Fassung mit den in Anlage 3 enthaltenen 2 Übersichts- und 4 Detailkarten beschlossen.

 

2.       Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südradde“ in der Stadt Löningen und den Gemeinden Lastrup, Lindern und Molbergen, Landkreis Cloppenburg (LSG CLP 50), wird in der in Anlage 1 vorliegenden Fassung mit den in Anlage 3 enthaltenen 3 Übersichts- und 5 Detailkarten beschlossen.

 


Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies zu Beginn des Tagesordnungspunktes darauf hin, dass das Gebiet der „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ bereits 2007 der EU als Vogelschutzgebiet gemeldet worden sei. Die EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichte zum Schutz der beiden Gebiete. Im Herbst 2018 sei die Kreisverwaltung vom Kreistag beauftragt worden, die Sicherung des Gebietes durchzuführen. Zwischenzeitlich habe man diverse Abstimmungsgespräche mit Landwirten und Betroffenen geführt, was letztendlich zu Gebietsanpassungen sowie zu Anpassungen bei Hofstellen, Verboten und Freistellungen geführt habe. Die Verordnungen seien ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Landwirte und dem Schutz des Gebietes. Ein effektiver Wiesenvogelschutz sei unumgänglich, wobei die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Gebiet weiterhin möglich bleiben müsse. Insgesamt seien verschiedenste Anregungen und Bedenken eingebracht worden, deren Abwägungsvorschläge nun vorlägen und der Vorlage zur Vorbereitung auf diese Sitzung beigefügt worden seien.

Die Kreisverwaltung empfehle dem Ausschuss nun beide Schutzgebietsverordnungen in den vorliegenden Fassungen zur Beschlussfassung.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, er werde dem Beschluss der Verordnungen nicht zustimmen, da sie in der vorliegenden Form nicht ausreichend seien. Er habe durchaus Verständnis für die dort wirtschaftenden Landwirte, aber die wertbestimmenden Arten seien rückläufig. Hier sei ein weitergehender Schutz als Naturschutzgebiet notwendig, wie ihn auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in seiner Stellungnahme gefordert habe. Der NLWKN sei sehr deutlich in seiner Beurteilung. Auch die vorgenommene Verkleinerung des Gebietes halte er nicht für richtig. Er unterstütze die Aktivitäten des Landkreises, möglichst viel Fläche zur Gebietssicherung zu erwerben. Hier sollten attraktive Angebote gemacht werden.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, gab zu bedenken, dass eine Gebietsverkleinerung um 40 ha bei einem über 2.000 ha großen Gebiet keine erhebliche Verkleinerung darstelle.

 

Kreisverwaltungsoberrat Meiners erklärte hierzu ergänzend, die Verwaltung habe sich zu dieser Verkleinerung entschlossen, da die in Rede stehenden Gebiete nicht zum gemeldeten Vogelschutzgebiet gehörten. Die Grenzziehung sei daher entsprechend der festgesetzten Meldegrenze angepasst worden. Bei den betroffenen Flächen handele es sich überwiegend um Ackerland.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, auch die CDU- Fraktion habe sich intensiv mit der Ausweisung dieses Gebietes befasst. Landwirte im Gebiet seien teilweise mit 20 ha betroffen. Viele Gespräche hätten stattgefunden. Die Kreisverwaltung sei weitgehend auf die Belange der Landwirtschaft eingegangen und habe sehr deutlich gemacht, dass die Erhaltung der Bestände nur mit der Landwirtschaft gehe. Die CDU-Fraktion werde daher dem Erlass der Vorordnungen zustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann stimmte ihm grundsätzlich zu, verwies aber darauf, dass gerade die Intensivierung der Landwirtschaft mit Ursache der niedrigen Vogelbestände sei. Wenn man es nicht gemeinsam schaffe, den Erhaltungszustand zu verbessern, werde es noch stärkere Einschränkungen geben.

 

Kreistagsabgeordneter Götting widersprach dem Vorwurf, die Landwirtschaft sei Hauptverursacher der niedrigen Bestände. Die größten Verluste seien vielmehr auf Raubwild zurückzuführen.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Für drei kleine Flächen wurde nach Prüfung die Darstellung der tatsächlichen Nutzung noch korrigiert.)