Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Meyer (CDU) und Meyer (SPD) nahm Landrat Eveslage zu einer möglichen Schließung der staatlich anerkannten Förderschule St. Vincenzhaus Cloppenburg chronologisch Stellung.

Die Verwaltung habe erstmals überhaupt am 30. November 2011 aus der Presse erfahren, dass das St. Vincenzhaus von einer Schließung bedroht sei.

Noch am gleichen Tage sei mit dem Offizialat in Vechta als Träger der kirchlichen Stiftung St. Vincenzhaus, mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Landesschulbehörde Kontakt aufgenommen worden.


Etwa 150 Schüler/innen von denen rund 70 aus dem Landkreis Cloppenburg kämen, würden aktuell im St. Vincenzhaus beschult. Ein Teil der Schüler/innen sei dort in Wohngruppen untergebracht.

Würde es zu einer Schließung der Einrichtung kommen, sei der Landkreis Cloppenburg für die Beschulung der rund 70 aus dem Landkreis Cloppenburg stammenden  Schüler/innen zuständig. Eine Beschulung dieser Schüler/innen sei in den in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg stehenden Förderschulen in Friesoythe und Löningen grundsätzlich möglich, da beide Schulen auch auf den Schwerpunkt „Geistige Behinderung“ ausgerichtet seien.

 

Bereits am 1. Dezember 2011 hätten Erster Kreisrat Frische und er beim Offizialat in Vechta mit dem Weihbischof, der dortigen Schulabteilung und dem Justiziar ein Gespräch geführt, in dem die gesamte Problematik besprochen worden sei.

Es habe Einigkeit darüber bestanden, dass der Betrieb des St. Vincenzhauses aufrecht erhalten werden solle solange dies möglich sei.

Das Offizialat würde den Landkreis Cloppenburg nunmehr fortlaufend unmittelbar über die Entwicklung der Situation des St. Vincenzhauses unterrichten. Es bestünde nahezu täglich Kontakt.

Aktueller Stand sei, dass inzwischen der Schulbetrieb bis zum Ende des laufenden Schuljahres gesichert sei.

 

Außerdem seien alle Beteiligten bemüht, eine Lösung für den dauerhaften Fortbestand der Einrichtung zu finden.

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass sämtliche Landesmittel, die die Stiftung St. Vincenzhaus erhalten habe, ordnungsgemäß verwendet worden seien.  Hierbei handele es sich um die Bezahlung der Lehrkräfte.

Auch seien die vom Landkreis Cloppenburg geleisteten Restschulgelder für die Sachkosten ordnungsgemäß abgerechnet und zweckgemäß verwandt worden.

Die Grundproblematik sei, dass das Land Zuschüsse an die Stiftung nur zahlen dürfe, sofern die zuständigen Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit der Stiftung feststellen könnten.

Alle weiteren Prüfungen hätten das Ziel, den dauernden Fortbestand des St. Vincenzhauses, das anerkannt gute Arbeit leisten würde, sicherzustellen. Daran werde der Landkreis Cloppenburg aktiv mitwirken.