Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann verweist auf die Vorlage, in der die detaillierten Fragen mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Fällen des Jugendamtes, die einige Jahre zurückliegen mit großer Sorgfalt in Zusammenarbeit mit der pädagogischen Leitung des Jugendamtes, Frau Wübben-Siefer, beantwortet wurden.