Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen Folgendes:

 

Das Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel durchzuführen. Die entsprechenden Planungsaufträge werden erteilt.


Kreistagsabgeordneter Roder, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-VERK/19/165 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, auch mit der Gruppe GRÜNE/UWG könne über Straßenverbreiterung gesprochen werden. Seine Gruppe befürchte hier aber Baumfällaktionen und weitere negative Maßnahmen für Natur und Landschaft. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen seien geeignete Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Seine Gruppe würde hier der Beschlussempfehlung nicht folgen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, teilte mit, seine Fraktion hätte den hier zu beratenden Antrag auf den Weg gebracht. Es müssten bei der Umsetzung einer solchen Maßnahme auch Bäume gefällt werden, die dann an anderer Stelle wieder angepflanzt würden. Er zeigte sich allerdings verwundert über die doppelt so hohen Kosten pro Kilometer im Vergleich zum Vorgängerkonzept.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer erklärte, Belange von Natur und Landschaft würden im Verfahren detailliert geprüft. Die unvermeidbaren Eingriffe müssten ausgeglichen werden. Neben den Baukostensteigerungen sei dies auch ein Grund der Kostensteigerung.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, Bemühungen seien hier nicht ausreichend. Ihrer Gruppe ginge es darum, die Eingriffe in die Natur zu bilanzieren und im Ausschuss vorzustellen. Die Beteiligung der Kreistagsabgeordneten sei ihrer Meinung nach unzureichend. Alle Bedingungen sollten bekannt sein. Insoweit empfinde sie die Informationen als zu wenig. Solange nicht alle Kriterien bekannt seien, würde ihre Gruppe dem Konzept nicht zustimmen.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer erklärte hierzu, die Eingriffe in Natur und Landschaft könnten erst beurteilt werden, wenn nach der Erteilung des Planungsauftrages ein Ausbauentwurf vorliege. Das Pferd könne nicht von hinten aufgezäumt werden. Viele Dinge würden sich erst bei der Planung ergeben.