Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

a)      Die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.

b)      Den Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:

- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000,00 EUR,
-
dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 49.000,00 EUR,
- dem
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth
: 45.000,00 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.:
  41.000,00 EUR.

 


Kreistagsabgeordneter Karnbrock verließ wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Kreistagsabgeordneter Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/19/102 vor.