Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
§ 5 Ziffer 2 der Satzung über die Bildung
und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis
Cloppenburg vom 01.02.213 erhält im Wege einer 1. Änderungssatzung folgende
Fassung:
2.
Der Beirat wählt je ein Mitglied, das
beratendes Mitglied im Sozialausschuss, im Ausschuss für Kultur und Freizeit,
im Schulausschuss, im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Planung und Umwelt
und im Verkehrsausschuss des Landkreises ist. Der Behindertenbeirat wählt
ebenfalls je eine Vertretung für die gewählten Ausschussmitglieder. Diese
Aufgaben können auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/19/545 vor.