Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

§ 5 Ziffer 2 der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg vom 01.02.213 erhält im Wege einer 1. Änderungssatzung folgende Fassung:

 

2.      Der Beirat wählt je ein Mitglied, das beratendes Mitglied im Sozialausschuss, im Ausschuss für Kultur und Freizeit, im Schulausschuss, im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Planung und Umwelt und im Verkehrsausschuss des Landkreises ist. Der Behindertenbeirat wählt ebenfalls je eine Vertretung für die gewählten Ausschussmitglieder. Diese Aufgaben können auch dem Beiratsvorsitzenden übertragen werden.

 

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/19/545 vor.