Herr Dr. Stuke informierte die Ausschussmitglieder über eine vom Kreissportbund organisierte Besichtigung eines Kunstrasenplatzes ohne Granulat und Mikroplastik in Hoffenheim. Derzeit gäbe es deutschlandweit ca. 4.400 Kunstrasenplätze (Stand 2018), die entsprechend dem bisherigen Stand der Technik aus einem Infill-Material aus Kunststoffgranulat bestehen.

 

Aufgrund der zwischenzeitlichen Problematik zur Mikroplastik sei jetzt eine neue Technologie entwickelt worden, die schon in einigen Bundesligastadien eingesetzt wird. Die Besichtigung in Hoffenheim erfolgte über die Firma FieldTurf.

 

Zu dem neuen Material gab Herr Dr. Stuke die folgenden Informationen:

 

·         Bei dem Kunstrasenmaterial handelt es sich um ein neu entwickeltes Material, dass sich seit ca. 2 Jahren im technischen Einsatz befindet. Ein Musterexemplar reichte Herr Dr. Stuke zur Ansicht unter den Ausschussmitgliedern herum.

·         Die Baukosten für einen Kunstrasenplatz (nur der Aufbau) betragen ca. 340.000 EUR im Gegensatz zu 180.000 EUR für einen Naturrasenfußballplatz. Hinzu kommen Kosten für die Herrichtung des Grundstücks und des Untergrundes.

·         Die Unterhaltungskosten betragen ca. 6.000 EUR im Gegensatz zu 22.000 EUR für einen Rasenplatz.

·         Dafür beträgt die Nutzbarkeit für einen entsprechenden Kunstrasenplatz bis zu 2 ½ Tausend Stunden, für einen Rasenplatz dagegen nur bis zu 400 Stunden. Dadurch relativieren sich die höheren Baukosten.

·         Die Haltbarkeit des neuen Kunstrasenmaterials beträgt bis zu 15 Jahren und ist recycelbar.

 

Die auf der Bereisung gewonnen Erkenntnisse zu dem neuen Material für Kunststoffrasenplätze wird der Kreissportbund noch kurzfristig zusammenstellen und dann auch in geeigneter Form bekannt machen.

 

Herr Dr. Stuke teilte mit, dass der Kreissportbund die Errichtung von Kunstrasenplätzen durch Vereine im Landkreis Cloppenburg unterstütze und deshalb das Sonderprogramm des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen sehr begrüße.

 

Herr Kreisrat Varnhorn führte ergänzend aus, dass das Förderprogramm zunächst für 5 Jahre verabschiedet worden sei. Da bisher in 2019 kein Antrag beim Landkreis eingegangen sei, könne seines Erachtens über eine Verlängerung der Förderung nochmals politisch diskutiert werden. Ebenfalls könne über die bisherige Obergrenze von bis zu 750.000 EUR und eine höhere anteilige Übernahme der Folgekosten für die Vereine als derzeit durch die Sportförderrichtlinie des Landkreises abgedeckt beraten werden. Für alle Fragen rund um den Kunstrasenplatz hält er einen ständigen Austausch mit dem KSB für sinnvoll und wünschenswert.

 

Auf Nachfrage von Frau Kreistagsabgeordnete und Ausschussvorsitzende Wichmann erklärte Herr Dr. Stuke, dass die noch vom KSB zu erstellenden Informationen zu dem neuen Material für Kunstrasenplätze sowohl den Vereinen als auch den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Präsentation ist derzeit in Arbeit.