Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss bei 1 Gegenstimme mehrheitlich, dem Kreisausschuss die Gewährung eines Zuschusses an den SV Emstek e.V. in Höhe von bis zu 11.058,87 EUR zu empfehlen.

 

 


Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der nochmals vor der Sitzung geänderten Vorlage V-KUL/19/142 vor.

 

Die Kosten beliefen sich entsprechend den zunächst im Antrag gemachten Angaben und den vorgelegten Kostenvoranschlägen auf insgesamt 51.069,85 EUR. Statt der auf dem Kleinspielfeld vorgesehenen Verfüllung mit einem Kunststoffgranulat beantragte der SV Emstek dann jedoch mit Email vom 10.09.2019 die Verfüllung des Kleinspielfeldes mit Natur-Kork (Kork-Infill), wodurch Mehrkosten in Höhe von 4.224,50 EUR entstehen. Insgesamt belaufen sich die bezuschussungsfähigen Kosten somit auf 55.294,35 EUR. Nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 11.058,87 EUR gewährt werden.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Thomée erklärte, dass die Gruppe Grüne/UWG nach wie vor gegen Kunstrasenplätze sei und sich diese Ansicht zwischenzeitlich auch bewahrheitet habe. Außerdem stelle sich die Frage, wie bei Naturkork eine Ausschwemmung vermieden werden könne und wer die für einen Kunstrasenplatz anfallenden Folgekosten tragen würde.

 

Herr Kreisrat Varnhorn erwiderte dazu, dass die Unterhaltungs- und Wartungsaufwendungen wie auch bisher bei den Naturrasenplätzen die Vereine grundsätzlich selber tragen müssten. Herr Dr. Stuke, Vorsitzender des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. erläuterte ergänzend, dass bei Großspielfeldern durchaus das Problem bestehe, dass der Natur-Kork ausgeschwemmt werde. Bei Kleinspielfeldern sei dies nicht so problematisch, da diese durch eine Umrandung eingefasst seien und dadurch evlt. Ausschwemmungen leicht mechanisch wieder eingefüllt werden könnten. Er bestätigte, dass der Natur-Kork teurer sei als das bisher verwandte Mikroplastikmaterial, dafür aber den EU-Bestimmungen entspreche.

 

Auf die Frage von Herrn Krull vom Beirat für Menschen mit Behinderungen nach einer um das Kleinspielfeld herum vorhandenen Bande und der Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer erklärte Herr Dr. Stuke, dass sich um das Kleinspielfeld herum eine Bande befinde, so dass das Feld nur durch ein Tor betreten werden könne. Der Kunstrasenplatz selber sei für Rollstuhlfahrer eher nicht geeignet.