Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmung und 1 Enthaltung, dem Kreistag folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Dem Antrag der Gruppe Grüne/UWG gem. § 56 NKomVG auf Fortführung des SPRINT-Projektes vom 24.07.2019 wird nicht entsprochen.

 

 


Frau Kreistagsabgeordnete Thomée trug den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 24.07.2019 zur Fortführung des SPRINT-Projektes im Landkreis Cloppenburg vor. Das SPRINT-Projekt an der BBS Technik wird bzw. wurde zum Ende des Schuljahres 2018/2019 eingestellt, obwohl die Weiterführung dringend erforderlich sei. Die Gruppe Grüne/UWG beantragt deshalb die Fortführung des Projekts, ggf. unter Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel aus dem Kreishaushalt. Das Land wird das Projekt nicht weiterführen, so dass die dafür an der Berufsbildenden Schule Technik in Cloppenburg eingestellten Sozialpädagogen Frau Lange und Frau Duran arbeitslos werden, obwohl sie nachweislich für die Integration sehr gute Arbeit leisten. Dies sei der Gruppe Grüne/UWG auch von Herrn Nienaber als Koordinator & Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta bestätigt worden. Die beiden Mitarbeiterinnen für das SPRINT-Projekt befinden sich lt. Aussage von Frau Kreistagsabgeordnete Thomée auf Augenhöhe mit den Jugendlichen und es erfolge immer noch ein erheblicher Zuzug, beispielsweise als Familienzuzug der rumänischen Werksarbeiter. Die Weiterbeschäftigung der Sozialpädagogen Frau Lange und Frau Duran an der BBS Technik sei deshalb dringend notwendig. Nach Ansicht von Frau Kreistagsabgeordnete Thomée seien die dafür von der Verwaltung in der Vorlage angesetzten Gesamtkosten in Höhe von 576.000 EUR zu hoch angesetzt.

 

Frau Dr. Neumann von der Stabstelle Gleichstellung, Integration und Demografie erläuterte unter Bezugnahme auf die Vorlage V-SCHUL/19/160 ausführlich die Historie zum SPRINT-Projekt und stellte die aktuelle Situation dar.

 

Aufgrund des Auslaufens des SPRINT-Projektes zum Ende des Schuljahres 2018/19 werden die beiden Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufseinstiegsklasse (BEK) von Seiten des Kultusministeriums ab dem Schuljahr 2020/21 zu einer einheitlichen zweistufigen Berufseinstiegsschule (BES) zusammengeführt. In dieser BES können ausschließlich schulpflichtige Schülerinnen und Schüler von ausgebildetem Lehrpersonal beschult werden.

In der BES 2020 wird eine Sprachförderung angeboten, die auf zwei Jahre ausgerichtet ist und in der die wesentlichen Elemente von SPRINT verstetigt werden. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, die Klasse 2 der BES 2020 für Schülerinnen und Schüler, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem SGB III teilnehmen, in Form von Teilzeitunterricht zu führen.

Obwohl die reguläre Einführung der BES 2020 erst zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant ist, ermöglicht eine sog. Vorgriffsregelung bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 die Einrichtung von Förderangeboten an den Berufsbildenden Schulen für neuzugewanderte Jugendliche, die allerdings nur für Schulpflichtige gelten und von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden können. Diese Vorgriffsregelung ist somit nicht geeignet, Personal, das bislang mit anderen Qualifikationen in SPRINT tätig war, weiter zu beschäftigen.

 

Das Thema der drohenden Einschnitte bei der Förderung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern an den Berufsbildenden Schulen durch das Auslaufen des SPRINT-Projektes zum Schuljahresende 2018/2019 wurde bereits seit Jahresbeginn auf unterschiedlichen Ebenen zwischen Kreisverwaltung und den Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg thematisiert. Die Frage, wie kann das drohende Auslaufen des SPRINT-Projektes und der Übergang zu den neuen Integrationsinstrumenten des Landes Niedersachsen im schulischen Bereich im Rahmen der neuen Berufseinstiegsschulen für die neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler und die Berufsbildenden Schulen gewinnbringend gestaltet werden, wurde von vielen Seiten beleuchtet. Aufgrund von mangelndem Lehrpersonal wurde die vorzeitige Installation der BES von den Berufsbildenden Schulen im Landkreis als nicht umsetzbar angesehen.

 

Grundsätzlich sieht der Landkreis Cloppenburg die ausdrückliche Verantwortung für die Finanzierung und Fortführung des SPRINT-Projektes und weiterer Fördermöglichkeiten für die Integration für neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf auf Seiten des Landes. Es ist nicht Aufgabe des Landkreises Cloppenburg die Finanzierung von Aufgaben des Landes zu übernehmen. Gleichwohl hat das Land Niedersachsen mit der Schaffung der Berufseinstiegsschule ab dem Schuljahr 2020/21 ein neues Instrument zur Förderung dieser Zielgruppe geschaffen.

 

Erster Kreisrat Herr Frische stellte ergänzend klar, dass die personelle Ausstattung der Schulen für den gesamten pädagogischen Bereich eindeutig und immer schon Aufgabe des Landes sei. Es bestehe deshalb schon alleine aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine Veranlassung, dass der Landkreis Cloppenburg die personellen Kosten für die Fortführung des SPRINT-Projektes übernehme. Schon gar nicht sei es möglich, dies nur für eine BBS zu übernehmen, der Landkreis müsse dann alle Schulen in den Blick nehmen. Vergleichbar müsste der Landkreis dann auch bei fehlender Unterrichtsversorgung eingreifen. Dies sei nicht gewollt und auch nicht möglich.

 

Herr Romey als Vertreter der Eltern der allgemeinbildenden Schulen vertrat die Auffassung, dass die Fortführung des SPRINT-Projektes dringend erforderlich sei und die Arbeit von Frau Lange und Frau Duran für die Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen auch weiterhin dringend erforderlich sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer vertrat die Auffassung, dass bis zum Angebot einer Sprachförderung in den Berufseinstiegsklassen ab 2020 in der Übergangszeit eine Personalkostenübernahme durch den Landkreis erfolgen sollte. Außerdem wies er darauf hin, dass hier keine Diskussion über bestimmte Personen angebracht sei.

 

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Karnbrock stellte klar, dass es hier nicht um bestimmte Personen gehen sollte und lehnte eine Kostenübernahme von Personalkosten in der Übergangszeit bis zur Einführung der Berufseinstiegsschule ab. Dies sei nicht die Aufgabe des Landkreises, zumal es sich bei SPRINT um ein Projekt gehandelt habe, aus dem dann die zukünftige Berufseinstiegsschule zum Schuljahr 20/21 entwickelt wurde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel sieht zwar durchaus die grundsätzliche Zuständigkeit des Landes, vertrat allerdings die Auffassung, dass für die Übergangszeit im Schuljahr 19/20 durch den Landkreis bei einem entsprechendem Bedarf die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Verlierer seien ansonsten die zugewanderten Jugendlichen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken lobte zunächst die ausführlichen Recherchen und die daraus resultierende sehr gute Vorlage der Verwaltung. Er spannte dann den Bogen zum vorherigen Tagesordnungspunkt und der Notwendigkeit eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM), da dem Landkreis derzeit nicht wirklich belastbare Zahlen über zugezogene Jugendliche vorlägen. Nach seiner Wahrnehmung gibt es keinen ständigen Zuzug von Jugendlichen. Außerdem beständen anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten beispielsweise durch Sprachkurse.

 

Es ginge lt. Frau Kreistagsabgeordnete Thomée lediglich darum, ein Jahr zu überbrücken. Sie bat deshalb nochmals dringend darum, für die betroffenen Jugendlichen, die schließlich  Steuerzahler der Zukunft seien, diese Unterstützung als freiwillige Leistung des Landkreises zu gewähren.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel unterstützte die Bitte von Frau Thomée. Die weitere Unterstützung sei für die betroffenen Jugendlichen aus anderen Kulturkreisen erforderlich und sicher auch mit einem geringeren finanziellen Aufwand zu leisten. Auch in vielen anderen Bereichen würde der Landkreis freiwillige Leistungen übernehmen.

 

Erster Kreisrat Herr Frische stellte klar, dass der betroffene Personenkreis der zugewanderten Jugendlichen auch ohne die Fortführung des SPRINT-Projektes keinesfalls vernachlässigt würden. Er verwies beispielsweise auf das Projekt Integra, über das im nächsten Sozialausschuss am 10.09.2019 beraten wird. Damit will der Landkreis Schulsozialarbeiter für den Personenkreis der zugezogenen Jugendlichen für die Jahre 2019 bis 2021 auf freiwilliger Basis finanzieren. Erster Kreisrat Frische warnte dringend davor, die ursprüngliche Aufgabe des Landes zur weiteren Finanzierung des bisherigen SPRINT-Projektes durch den Landkreis zu übernehmen.

 

Die CDU-Fraktion lehnt nach Aussage von Herrn Kreistagsabgeordneten Götting entsprechend den Ausführungen von Herrn Frische die Übernahme der Kosten für die Fortführung des SPRINT-Projektes durch den Landkreis Cloppenburg ab.

 

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Herr Meyer teilte mit, dass er die von Herrn Frische gemachten Ausführungen nachvollziehen kann und er deshalb ebenfalls den Antrag der Gruppe Grüne/UWG ablehnen wird.