Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG - Betreuungsverein - vom 24.06.2019 wie folgt:

 

„Vorbemerkung:

 

Der Betreuungsverein Cloppenburg e. V. übernimmt für den Bereich des Landkreises Cloppenburg die sogenannte Querschnittsarbeit und stellt die Betreuungsstelle des Landkreises Cloppenburg von dieser Aufgabe somit weitgehend frei. Aufgaben des Betreuungsvereins diesbezüglich sind insbesondere die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Schulung, Begleitung, Beratung und Unterstützung, die Unterstützung von Vorsorgebevollmächtigten, die Bereitstellung von Informationen und Beratung zu Vorsorgevollmachten sowie die Durchführung allgemeiner Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten.

 

Des Weiteren übernimmt der Betreuungsverein vornehmlich im Bereich des Landkreises Cloppenburg das Führen von rechtlichen Betreuungen, Ergänzungsbetreuungen, Verfahrenspflegschaften, Verfahrensbeistandsschaften, Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen für die er vom Betreuungs-, Familien- und Nachlassgericht bestellt wird. Dies ist vertraglich zwischen dem Betreuungsverein und dem Landkreis Cloppenburg - letztmalig mit Datum vom 27.01.2012 - vereinbart.

 

Der Betreuungsverein finanziert sich insbesondere durch Zuschüsse des Landes Niedersachsen und des Landkreises Cloppenburg (Zuschuss für den Bereich der Querschnittsarbeit) sowie durch Mittel von dritter Seite (z. B. zweckgebundene Spenden). Für die Tätigkeiten, für die der Betreuungsverein vom Betreuungsgericht bestellt wird, erfolgt eine Vergütung vom Niedersächsischen Justizministerium.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein war und ist geprägt durch eine sehr hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang miteinander. Die Kreisverwaltung wurde stets mündlich und/oder schriftlich über Veränderungen informiert. Auch nahm die Kreisverwaltung regelmäßig an den Vorstandssitzungen und Jahresmitgliederversammlungen teil.

 

Seit April 2018 bestehen nicht unerhebliche Beeinträchtigungen in der Struktur und in den Prozessabläufen des Betreuungsvereines, die Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung und der Wahrnehmung der Öffentlichkeit des Betreuungsvereines hatten und haben. Es fanden zahlreiche Besprechungen zwischen dem Vereinsvorstand und der Kreisverwaltung statt, letztmalig am 17.6.2019, bei denen der jeweilige Sachstand dargestellt wurde. Aktuell liegt ein Konzept des Betreuungsvereines Cloppenburg e.V. vor, in dem die derzeitigen sowie die perspektivischen Strukturen und Prozesse beschrieben werden. Das Konzept wurde am 17.06.2019 vom Vorstand erläutert. Das Konzept ist aus Sicht der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg als plausibel und geeignet zu bewerten.

 

 

Dies vorangestellt ist die Anfrage der GRÜNE/UWG folgendermaßen zu beantworten:

 

Frage 1 und 2:  

Wir bitten den Landrat um Auskunft, wie aktuell die Ehrenamtlichen fortgebildet werden und von wem die Beratungen und Begleitung der Betreuungspersonen erfolgt.

 

Antwort:

Die Querschnittsarbeit wird zurzeit federführend von einem Mitarbeiter des Betreuungsvereins, Schwerpunkt Integrationsfachdienst, und der Vorsitzenden sichergestellt. Unterstützung erhält der Verein von der Betreuungsstelle des Landkreises Cloppenburg (Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten, etc.). Zudem können sich ehrenamtlich wie beruflich tätige Betreuer an das Betreuungsgericht (Verfahrensbevollmächtigte) wenden.

 

 

Frage 3:

Wir bitten den Landrat um Auskunft, wie der Verein auf den dramatischen Rückgang seiner Betreuungsfälle reagiert.

 

Antwort:

Hintergrund des Rückgangs übernommener Betreuungsfälle ist der Umstand, dass nach maßgeblichen Veränderungen in der Personalstruktur einige Betreuungsfälle unter anderem aus organisatorischen und personellen Gründen nicht durch den Betreuungsverein weitergeführt werden konnten. Das Betreuungsgericht hat diese Betreuungen daraufhin an drei ehemals beim Betreuungsverein tätige und nunmehr selbständige Betreuer weitergegeben. Ein drohendes Versorgungsdefizit der Betreuten konnte abgewendet werden.

 

Der Betreuungsverein hat aktuell zwei Personen neu eingestellt. Zwei weitere stehen zur Disposition. Die neu eingestellten gesetzlichen Betreuer haben bereits Erfahrungen im Bereich der rechtlichen Betreuung. Konzeptionell ist vom Betreuungsverein eine fachliche Fortbildung festgelegt, welche kontinuierlich fortgeschrieben werden soll. Die beiden neuen Betreuer haben sich bereits bei der Betreuungsstelle vorgestellt und wurden für diesen Aufgabenbereich als geeignet beurteilt. Dies wurde dem Betreuungsgericht mitgeteilt. Das Betreuungsgericht hat diese Beurteilung positiv erwidert. Unter Einbindung der Betreuungsstelle wurden diese Mitarbeiter vom Betreuungsgericht aktuell bereits für neue Betreuungen als Betreuer bestellt. Es ist auf absehbare Zeit in diesem Bereich mit einer deutlichen Verbesserung zu rechnen.

 

Frage 4:

Wir bitten den Landrat um Auskunft, was der Landkreis unternimmt, um neue ehrenamtliche und berufliche Betreuer zu gewinnen.

 

Antwort:

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorbemerkung und die Ausführungen zu Punkt 1 verwiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Querschnittsarbeit zeitnah wieder vollständig vom Betreuungsverein geleistet wird.

 

 

Frage 5:

Wir bitten den Landrat um Auskunft, wie hoch der Landkreis die Defizite einschätzt, die durch ihn in diesem und den Folgejahren auszugleichen sind.

 

Antwort:

Der Betreuungsverein hat das Haushaltsjahr 2018 mit einem deutlichen Überschuss abgeschlossen, sodass aktuell eine größere Rücklage zur Verfügung steht. Im aktuellen Haushaltsjahr 2019 ist aufgrund notwendiger Investitionen, Personalausgaben, fehlender Einnahmen wegen des vorübergehenden Rückgangs der Betreuungsfälle etc. mit einem Defizit zu rechnen, welches aber derzeit nicht näher bestimmt werden kann. Ob das Defizit mit der vorhandenen Rücklage vollständig kompensiert werden kann, bleibt abzuwarten. Anzumerken ist hierbei, dass die Förderung der Querschnittsarbeit durch das Land bereits für dieses Jahr von jährlich 16.000,00 EUR auf 32.000,00 EUR verdoppelt wurde. Zudem wurde eine Verbesserung der Vergütung der Betreuer um durchschnittlich 17 % vom Bundesrat verabschiedet. Die Kreisverwaltung geht daher davon aus, dass sowohl aufgrund der Verbesserung der Förderung als auch aufgrund der voraussichtlichen Erhöhung der Vergütung mit keinen Haushaltsdefiziten in den Folgejahren zu rechnen ist.

 

Die Kreisverwaltung unterstreicht, dass der Betreuungsverein über viele Jahre sehr gute und wertvolle Dienste geleistet hat. Die zurückliegenden Ereignisse der letzten Monate waren unglücklich und mögen dem Betreuungsverein auch geschadet haben. Versorgungsdefizite der rechtlich zu Betreuenden sind gegenüber der Betreuungsstelle des Landkreises jedoch nie formuliert worden. Die aktuell notwendigen Veränderungen bieten dem Betreuungsverein zudem die Möglichkeit, sich perspektivisch hinsichtlich der Struktur- und der Prozessqualität zukunftsorientiert neu aufzustellen, was sich in dem aktuell vorgelegten Konzept widerspiegelt. Abschließend ist hervorzuheben, dass die Kreisverwaltung und das Amtsgericht Cloppenburg (Betreuungsgericht) solidarisch zum Betreuungsverein Cloppenburg e.V. stehen.“