Sitzung: 27.06.2019 Kreistag
Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe Grüne/UWG gem. § 56
NKomVG – Frauenpolitik vom 10.06.2019 wie folgt:
- „Vor
dem Hintergrund, dass der Kreistag am 19.06.2018
entgegen unserem Antrag leider statt der Schaffung eines
Frauenhauses lediglich beschloss, „dass die aktuellen
politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zur
Umsetzung der Istanbul-Konvention durch den neu
installierten Runden Tisch ,Häusliche Gewalt‘ zunächst einmal
in ihren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen
evaluiert und begleitet werden, um ggf. über die
Notwendigkeit der Implementierung zusätzlicher Angebote,
wie z. B. eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, zu
beraten“: Was sind die Ergebnisse dieser Evaluation? Wann
wird es endlich ein Frauenhaus im Landkreis Cloppenburg
geben?
In Folge der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(„Istanbul-Konvention“) durch den Deutschen Bundestag am 17.07.2017 und das
Inkrafttreten des „Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai
2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt“ am 01.02.2018 war eine gesteigerte Aktivität der Bundes- und
Landesregierung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt und zum Schutz der Opfer erwartet worden.
Auf Bundesebene startete die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend Franziska Giffey am 18.09.2018 einen Runden Tisch mit dem Titel
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Ziel des Ausbaus und der
finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und
Betreuungseinrichtungen. Im Bundeshaushalt 2020 ist ein Investitionsprogramm
mit einem Volumen von 30 Mio. Euro für den bundesweiten Ausbau der
Frauenhausinfrastruktur (Neuerrichtungen und Erweiterungen) vorgesehen. Weitere
neue Impulse mit spürbaren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen im
Landkreis Cloppenburg zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt sind bislang nicht zu erkennen.
Auf der Ebene des Landes Niedersachsen ist zur Zeit ein Ampelsystem zur
Erfassung der Platzkapazitäten in Frauenhäusern, wie bereits in NRW erprobt und
erfolgreich, in der Entstehung. Auf einer Internetkarte sollen Plätze in
Frauenhäuser mit rot=belegt, gelb=frei, und grün=frei mit Kindern
gekennzeichnet sein. Dieses Ampelsystem soll ab August 2019 in eine
Erprobungsphase gehen, in der sich die niedersächsischen Frauenhäuser
untereinander über freie Kapazitäten informieren können. Ab dem Sommer 2020
soll dieses Ampelsystem dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und dieses
könnte dann mehr Koordination und Transparenz bei der Suche nach einem
Frauenhausplatz gewährleisten. Die Nutzung dieses Ampelsystem dürfte den
hilfesuchenden Frauen und den beteiligten Institutionen sicherlich den Zugang
zum Hilfesystem der Frauenhäuser erleichtern.
Der in dem Beschlussvorschlag des Kreistages vom 19.06.2018 genannte Runde
Tisch zum Thema häusliche Gewalt im Landkreis Cloppenburg ist unter der
Federführung der Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt des Deutschen Roten
Kreuzes Kreisverband Cloppenburg e. V. und der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta ins Leben gerufen
worden und hat bislang unter großer Resonanz der mit dem Thema befassten
Institutionen und Einrichtungen im August 2018 und im Februar 2019 getagt. Dies
hat merklich zur Vernetzung und engeren Zusammenarbeit der einzelnen
Beteiligten, z. B. im Bereich des Hochrisikomanagements, beigetragen und die
Effizienz der Arbeit gesteigert.
Nichtsdestotrotz scheint sich das Problem der fehlenden Frauenhausplätze in
den letzten Monaten eher zu verstärken. Die Leiterin des Frauenhauses in Vechta
berichtet aktuell, dass sie im Mai und Juni dieses Jahres fast täglich
hilfesuchende Frauen abweisen musste.
Um die Entwicklungen zum Thema Frauenhaus mit den umliegenden Landkreisen
zu thematisieren, die ebenfalls, wie der Landkreis Cloppenburg, über keine
eigene Einrichtung vor Ort verfügen, führten der Erste Kreisrat, Herr Frische,
und die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Dr. Neumann, im letzten Jahr Gespräche
mit dem Landkreis Ammerland und dem Landkreis Wesermarsch. Im Ergebnis
errichten der Landkreis Wesermarsch und der Landkreis Ammer-land ein
gemeinsames Frauenhaus in zentraler Lage ihres Versorgungsgebietes. Für den
Landkreis Cloppenburg kam eine gemeinsame Projektierung eines Frauenhauses mit
den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch auf Grund der räumlichen Distanz
nicht in Frage. Darüber hinaus hätte sich auch die erforderliche Größe eines
solchen Frauenhauses für 3 Landkreises als nicht praktikabel erwiesen.
Im 1. Quartal 2019 wurden dann weitere Gespräche im Landkreis Vechta zwecks
der Auslotung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens bezüglich einer eventuellen
Kooperation im Bereich Frauenhaus geführt. Abschließende Gespräche mit dem
Träger des Vechtaer Frauenhauses, dem Sozialdienst kath. Frauen e. V. Vechta
und der Vechtaer Kreisverwaltung stehen noch aus.
- Was
ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Einrichtung
einer Untersuchungsstelle im Rahmen des Netzwerkes
ProBeweis im Landkreis Cloppenburg (Antrag der Gruppe
Grüne/UWG vom 03.11.2018)?
Bezüglich der Einrichtung einer Untersuchungsstelle
des Netzwerkes ProBeweis im St. Josefs-Hospital in Cloppenburg führten der
Erste Kreisrat, Herr Frische, und die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Dr.
Neumann, im Februar 2019 Gespräche mit der Geschäftsführung des St.
Josefs-Hospitals, Herrn Birkemeyer und dem Chefarzt der Gynäkologischen
Abteilung, Herrn Dr. Feldmann. Beide standen dem Projekt sehr aufgeschlossen
gegenüber. Frau Dr. Neumann stellte den Kontakt zur Koordination des Netzwerkes
ProBeweis in Oldenburg her und Anfang Mai 2019 erfolgte die
Vertragsunterzeichnung zwischen dem St. Josefs-Hospital Cloppenburg und dem
Netzwerk ProBeweis. Damit ist das St. Josefs-Hospital Cloppenburg jetzt
offizielle Partnerklinik des Netzwerkes und auch im Internet und den Flyern
aufgeführt.
An der ersten Schulung der Ärztinnen und Ärzte der
Gynäkologie und der Unfallchirurgie des St. Josefs-Hospitals haben auch Frau
Dr. Neumann und Stefanie Bonk, Mitarbeiterin der Frauenberatung bei Bedrohung
und Gewalt und der BISS-Stelle des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband
Cloppenburg teilgenommen, um das Angebot des landkreisweiten Netzwerkes
vorzustellen und auf das umfangreiche Hilfeangebot der Frauenberatung und der
BISS-Stelle, Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt
hinzuweisen. Frau Bonk wird auch zukünftig an den Schulungen des ärztlichen
Personals teilnehmen. Darüber hinaus wird das Netzwerk ProBeweis, sprich das
St. Josefs-Hospital, zukünftig auch im Netzwerktreffen Häusliche Gewalt vertreten
sein.
- Gem.
§ 15 I 1 NGG hat jede Dienststelle mit mindestens 50
Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan
zu erstellen. Unter anderem muss der Gleichstellungsplan
zum Abbau von Unterrepräsentanz für seine Geltungsdauer
Zielvorgaben in Vomhundertsätzen, bezogen auf den Anteil
des unterrepräsentierten Geschlechts in den jeweiligen Bereichen, enthalten, § 15 III 1 NGG. Wann wurde der letzte Gleichstellungsplan i. S. d. §§ 15 ff. NGG erstellt und wann wurde dieser den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben (§ 15 IV NGG)? Kann der aktuelle Gleichstellungsplan dem Kreistag übermittelt werden?
Der letzte Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung des
Landkreises Cloppenburg ist am 01.04.2018 in Kraft getreten und wurden den
Beschäftigten am 29.03.2018 über das Intranet bekannt gegeben. Der aktuelle
Gleichstellungsplan wird als Anlage 2 dem Protokoll der Kreistagssitzung
beigefügt.“
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte nochmals nach,
wann es endlich ein Frauenhaus im Landkreis Cloppenburg geben würde.
Kreisrat Varnhorn teilte dazu mit, dass diese Frage
nicht beantwortet werden könne.