Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe Grüne/UWG gem. § 56 NKomVG – Frauenpolitik vom 10.06.2019 wie folgt:

 

  1. „Vor dem Hintergrund, dass der Kreistag am 19.06.2018
    entgegen unserem Antrag leider statt der Schaffung eines
    Frauenhauses lediglich beschloss, „dass die aktuellen
    politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zur
    Umsetzung der Istanbul-Konvention durch den neu
    installierten Runden Tisch ,Häusliche Gewalt‘ zunächst einmal
    in ihren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen
    evaluiert und begleitet werden, um ggf. über die
    Notwendigkeit der Implementierung zusätzlicher Angebote,
    wie z. B. eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, zu
    beraten“: Was sind die Ergebnisse dieser Evaluation? Wann
    wird es endlich ein Frauenhaus im Landkreis Cloppenburg
    geben?

 

In Folge der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) durch den Deutschen Bundestag am 17.07.2017 und das Inkrafttreten des „Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ am 01.02.2018 war eine gesteigerte Aktivität der Bundes- und Landesregierung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zum Schutz der Opfer erwartet worden.

 

Auf Bundesebene startete die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey am 18.09.2018 einen Runden Tisch mit dem Titel „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Ziel des Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Im Bundeshaushalt 2020 ist ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 30 Mio. Euro für den bundesweiten Ausbau der Frauenhausinfrastruktur (Neuerrichtungen und Erweiterungen) vorgesehen. Weitere neue Impulse mit spürbaren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen im Landkreis Cloppenburg zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind bislang nicht zu erkennen.

 

Auf der Ebene des Landes Niedersachsen ist zur Zeit ein Ampelsystem zur Erfassung der Platzkapazitäten in Frauenhäusern, wie bereits in NRW erprobt und erfolgreich, in der Entstehung. Auf einer Internetkarte sollen Plätze in Frauenhäuser mit rot=belegt, gelb=frei, und grün=frei mit Kindern gekennzeichnet sein. Dieses Ampelsystem soll ab August 2019 in eine Erprobungsphase gehen, in der sich die niedersächsischen Frauenhäuser untereinander über freie Kapazitäten informieren können. Ab dem Sommer 2020 soll dieses Ampelsystem dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und dieses könnte dann mehr Koordination und Transparenz bei der Suche nach einem Frauenhausplatz gewährleisten. Die Nutzung dieses Ampelsystem dürfte den hilfesuchenden Frauen und den beteiligten Institutionen sicherlich den Zugang zum Hilfesystem der Frauenhäuser erleichtern.

 

Der in dem Beschlussvorschlag des Kreistages vom 19.06.2018 genannte Runde Tisch zum Thema häusliche Gewalt im Landkreis Cloppenburg ist unter der Federführung der Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Cloppenburg e. V. und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta  ins Leben gerufen worden und hat bislang unter großer Resonanz der mit dem Thema befassten Institutionen und Einrichtungen im August 2018 und im Februar 2019 getagt. Dies hat merklich zur Vernetzung und engeren Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten, z. B. im Bereich des Hochrisikomanagements, beigetragen und die Effizienz der Arbeit gesteigert.

 

Nichtsdestotrotz scheint sich das Problem der fehlenden Frauenhausplätze in den letzten Monaten eher zu verstärken. Die Leiterin des Frauenhauses in Vechta berichtet aktuell, dass sie im Mai und Juni dieses Jahres fast täglich hilfesuchende Frauen abweisen musste.

 

Um die Entwicklungen zum Thema Frauenhaus mit den umliegenden Landkreisen zu thematisieren, die ebenfalls, wie der Landkreis Cloppenburg, über keine eigene Einrichtung vor Ort verfügen, führten der Erste Kreisrat, Herr Frische, und die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Dr. Neumann, im letzten Jahr Gespräche mit dem Landkreis Ammerland und dem Landkreis Wesermarsch. Im Ergebnis errichten der Landkreis Wesermarsch und der Landkreis Ammer-land ein gemeinsames Frauenhaus in zentraler Lage ihres Versorgungsgebietes. Für den Landkreis Cloppenburg kam eine gemeinsame Projektierung eines Frauenhauses mit den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch auf Grund der räumlichen Distanz nicht in Frage. Darüber hinaus hätte sich auch die erforderliche Größe eines solchen Frauenhauses für 3 Landkreises als nicht praktikabel erwiesen.

 

Im 1. Quartal 2019 wurden dann weitere Gespräche im Landkreis Vechta zwecks der Auslotung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens bezüglich einer eventuellen Kooperation im Bereich Frauenhaus geführt. Abschließende Gespräche mit dem Träger des Vechtaer Frauenhauses, dem Sozialdienst kath. Frauen e. V. Vechta und der Vechtaer Kreisverwaltung stehen noch aus.

 

 

 

  1. Was ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Einrichtung
    einer Untersuchungsstelle im Rahmen des Netzwerkes
    ProBeweis im Landkreis Cloppenburg (Antrag der Gruppe
    Grüne/UWG vom 03.11.2018)?

 

Bezüglich der Einrichtung einer Untersuchungsstelle des Netzwerkes ProBeweis im St. Josefs-Hospital in Cloppenburg führten der Erste Kreisrat, Herr Frische, und die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Dr. Neumann, im Februar 2019 Gespräche mit der Geschäftsführung des St. Josefs-Hospitals, Herrn Birkemeyer und dem Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung, Herrn Dr. Feldmann. Beide standen dem Projekt sehr aufgeschlossen gegenüber. Frau Dr. Neumann stellte den Kontakt zur Koordination des Netzwerkes ProBeweis in Oldenburg her und Anfang Mai 2019 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zwischen dem St. Josefs-Hospital Cloppenburg und dem Netzwerk ProBeweis. Damit ist das St. Josefs-Hospital Cloppenburg jetzt offizielle Partnerklinik des Netzwerkes und auch im Internet und den Flyern aufgeführt.

An der ersten Schulung der Ärztinnen und Ärzte der Gynäkologie und der Unfallchirurgie des St. Josefs-Hospitals haben auch Frau Dr. Neumann und Stefanie Bonk, Mitarbeiterin der Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt und der BISS-Stelle des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Cloppenburg teilgenommen, um das Angebot des landkreisweiten Netzwerkes vorzustellen und auf das umfangreiche Hilfeangebot der Frauenberatung und der BISS-Stelle, Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt hinzuweisen. Frau Bonk wird auch zukünftig an den Schulungen des ärztlichen Personals teilnehmen. Darüber hinaus wird das Netzwerk ProBeweis, sprich das St. Josefs-Hospital, zukünftig auch im Netzwerktreffen Häusliche Gewalt vertreten sein.

 

 

  1. Gem. § 15 I 1 NGG hat jede Dienststelle mit mindestens 50
    Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan
    zu erstellen. Unter anderem muss der Gleichstellungsplan
    zum Abbau von Unterrepräsentanz für seine Geltungsdauer
    Zielvorgaben in Vomhundertsätzen, bezogen auf den Anteil
    des unterrepräsentierten Geschlechts in den jeweiligen Bereichen, enthalten, § 15 III 1 NGG. Wann wurde der letzte Gleichstellungsplan i. S. d. §§ 15 ff. NGG erstellt und wann wurde dieser den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben (§ 15 IV NGG)? Kann der aktuelle Gleichstellungsplan dem Kreistag übermittelt werden?

 

Der letzte Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung des Landkreises Cloppenburg ist am 01.04.2018 in Kraft getreten und wurden den Beschäftigten am 29.03.2018 über das Intranet bekannt gegeben. Der aktuelle Gleichstellungsplan wird als Anlage 2 dem Protokoll der Kreistagssitzung beigefügt.“

 

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte nochmals nach, wann es endlich ein Frauenhaus im Landkreis Cloppenburg geben würde.

 

Kreisrat Varnhorn teilte dazu mit, dass diese Frage nicht beantwortet werden könne.