Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Dem Kreistag beschloss mehrheitlich bei 14 Gegenstimmen die Änderung der Richtlinie über die Abgrenzung des Geschäfts der laufenden Verwaltung bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL, zukünftig Unterschwellenverordnung) und der Vergabe von Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage.

 

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/19/531 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, war der Meinung, dass durch Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung erhöht werden würde. Ihre Gruppe rege an, zusätzliche Sitzungstermine in den Sitzungskalender des Landkreises Cloppenburg aufzunehmen, sofern diese für entsprechende Vergaben nötig seien.

Nach den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen sei für VOB-Vergaben über 150.000,00 EUR der Kreisausschuss zuständig. Wenn dies so gesetzlich geregelt sei, hätte der Gesetzgeber sich dabei auch etwas gedacht. Ihrer Meinung nach sollten die Gremien beteiligt werden. Dafür seien die Kreistagsabgeordneten auch gewählt worden.

Im Rat der Stadt Cloppenburg sei es so, dass die Abgeordneten nicht wüssten, welche Aufträge erteilt würden; darüber würden sie später informiert werden. Sie wolle aber ihre Rechte als Abgeordnete wahrnehmen. Ihrer Auffassung nach beschließe die Verwaltung schon recht viel.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, teilte mit, dass die CDU diese Vorlage unterstütze, da es keine Einflussmöglichkeiten mehr gäbe wenn das Rechnungsprüfungsamt den Vorgang geprüft und befürwortet hätte. Die einzelnen Maßnahmen seien zuvor in den zuständigen Gremien beschlossen worden. Demnach seien die Sachverhalte nichts Neues.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bestätigte, dass die Maßnahmen grundsätzlich schon vorher politisch beschlossen worden seien. Jedoch im Fall der Albert Schweizer Schule seien Aufträge vergeben worden, für die es vorher keine politische Entscheidung gegeben habe.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann merkte an, auch im Umlaufverfahren könnten Beschlüsse über Auftragsvergaben gefasst werden. Im Übrigen seien Vergaben immer dann möglich, wenn die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Aber nicht jede Position im Haushalt würde besprochen werden.

 

Landrat Wimberg wies darauf hin, dass in der Vergangenheit durch die politischen Gremien nie anders entschieden worden sei als vorgeschlagen. Der Kreistag habe das Recht zu delegieren. Es sei die Entscheidung der Kreistagsabgeordneten welche Dinge delegiert würden und welche nicht. So sähe es auch das Kommunalverfassungsgesetz vor. Eine Einflussnahme sei an dieser Stelle seiner Einschätzung nach nicht möglich. Die Nutzung eines Umlaufverfahrens würde einen enormen Aufwand bedeuten. Dann könne besser eine zusätzliche Sitzung einberufen werden.