Kreistagsabgeordneter Wesselmann verwies auf die vorliegende Anfrage und die Antwort des Landkreises dazu. Es stelle sich die Frage, ob die Gemeinde nicht früher hätte tätig werden müssen, wenn der Zustand des Waldes Maßnahmen erfordere.

 

Hierauf entgegnete Kreisverwaltungsdirektor Meyer, der Landkreis sei als untere Waldbehörde für die Umsetzung des Landeswaldrechtes zuständig. Für forstfachliche Fragen stehe ihm gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) das Beratungsforstamt der Niedersächsischen Landesforsten beratend zur Verfügung. Fragen der Waldbewirtschaftung kläre die Gemeinde als Eigentümerin des Waldes mit dem zuständigen Förster vor Ort. Hier sei eine Beteiligung des Landkreises nicht vorgesehen.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.