Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss anschließend einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ahlhorner Fischteiche“ in den Gemeinden Garrel und Emstek, Landkreis Cloppenburg, und der Gemeinde Großenkneten, Landkreis Oldenburg, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3) wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Oldenburg beschlossen.

 


Kreisverwaltungsdirektor Meyer erläuterte den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/19/255.

Er verwies darauf, dass nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die zunächst vorgesehene Einbeziehung der Liegenschaften der Teichwirtschaft und einer Hofstelle auf Cloppenburger Seite in das Schutzgebiet in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg wieder herausgenommen worden sei. Weiterhin sei ein Wanderweg nicht mehr hineingenommen worden. Hier sei eine parallele Wegeführung als Alternative gegeben.