Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg wird nachträglich beauftragt, gegenüber den Systemen im Sinne des § 3 Abs. 16 VerpackG durch Verwaltungsakt eine Rahmenvorgabe gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG festzulegen.

 

Die Rahmenvorgabe ist wie folgt auszugestalten:

1.    Die Sammlung der LVP ist im Holsystem durchzuführen.

2.    Die Sammlung der LVP hat unter Verwendung von Müllgroßbehältern (MGB),
DIN EN 840, mindestens in den Größen 240 Liter bzw. 1.100 Liter zu erfolgen.
Die MGB müssen eindeutig als Sammelbehälter für die LVP
erkennbar sein. Je Restabfallbehälter ist grundsätzlich ein 240 Liter MGB
vorzusehen. Bei abweichenden Bedarfen sind 1.100 Liter MGB zur Verfügung
zu stellen.

3.    Die Behälter sind im 14-täglichen Rhythmus zu entleeren. Die Abholung hat von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.  

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/19/245 vor.