Landrat:

 

„Nach den Vorschriften Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (§ 61) übernimmt das älteste, hierzu bereite Kreistagsmitglied die Leitung der Sitzung für die Wahl der oder des Kreistagsvorsitzenden. Nach der mir vorliegenden Liste ist dies

 

Frau Marianne Fugel (geb. 03.09.1944).“

 

Gegen diese Feststellung wurde kein Widerspruch erhoben.

 

Frau Marianne Fugel erklärte sich bereit, die Leitung der Sitzung für den folgenden Tagesordnungspunkt zu übernehmen.