Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die in der Anlage vorgelegte Richtlinie zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg wird mit den folgenden Änderungen beschlossen:

1.    Die Nr. 2 wird wie folgt ergänzt: „Förderfähig sind bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler, überregionaler oder internationaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, …“

2.    Der Klammerzusatz in Nr. 9 wird gestrichen

 


Kreisrat Herr Varnhorn trug die Vorlage V-KUL/19/130 vor. Die Richtlinie für Kulturförderung sei aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 25.09.2018 erarbeitet worden. Danach sollten bedeutsame bzw. herausragende kulturelle Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung gefördert werden, die Modellcharakter tragen oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen beitragen. Mit der Richtlinie sei jetzt erarbeitet worden, wer für welche Veranstaltungen und in welcher Höhe einen Zuschuss erhalten soll. Es sollte demnach ein Zuschuss von bis zu einem Drittel der förderungsfähigen, ungedeckten Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 EUR gewährt werden. Die Förderung soll unter der Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde erfolgen. Außerdem soll die Förderung zunächst einmal auf maximal 2 Veranstaltungen/Projekte je antragsberechtigter Person, Vereinigung, Institution oder Kommune pro Haushaltsjahr beschränkt werden. Je Stadt/Gemeinde des Landkreises soll die Förderung auf max. 6 Veranstaltungen/Projekte pro Jahr begrenzt werden.

 

In dem Klammerzusatz zu Nr. 9 der Richtlinie habe sich lt. Kreisrat Herr Varnhorn ein Fehler eingeschlichen, so dass dieser Zusatz gestrichen werden sollte.

 

Kreistagsabgeordnete Frau Thomée teilte mit, dass die Gruppe Grüne/UWG die Förderrichtlinie unterstützt. Sie regte jedoch an, die Nr. 2 der Richtlinie dahingehend zu ergänzen, dass nicht nur die Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter, regionaler und überregionaler Bedeutung, sondern darüber hinaus auch die mit internationaler Bedeutung unterstützt werden sollten.

 

Kreisrat Herr Varnhorn hielt eine entsprechende Ergänzung für gerechtfertigt, wies aber darauf hin, dass es bei der Richtlinie um Kulturveranstaltungen, nicht aber um internationale Jugendaustausche oder Veranstaltungen mit politischer Bedeutung gehe. Erster Kreisrat Herr Frische ergänzte, dass es für Jugendaustausche Fördermöglichkeiten im Jugendamtsbereich gäbe.

 

Kreistagsabgeordnete Frau Wichmann teilte mit, dass die CDU-Fraktion die Richtlinie mit den beiden Änderungen unterstütze.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Kolde bedankte sich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Ausarbeitung der Förderrichtlinie. Auf seine Nachfrage, ob vorab eine Beteiligung der 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinde erfolgt sei, teilte Kreisrat Herr Varnhorn mit, dass dies nicht erfolgt sei. Landrat Wimberg erklärte, dass es sich bei der Kulturförderrichtlinie um ein Angebot des Landkreises handelt, dass die Kommunen für sich nutzen könnten. Herr Kolde regte an, die Richtlinie beispielsweise auf der nächsten HVB-Tagung den Städten und Gemeinden vorzustellen.

 

Herr Krull als Vertreter des Beirats für Menschen mit Behinderungen erkundigte sich, ob die Kulturförderung nicht an eine Ermäßigung für Schwerbehinderte und ggf. deren Begleitpersonen gekoppelt sein könnte. Kreistagsabgeordneter Herr Kroner vertrat die Auffassung, dass dies eine entsprechende Regelung Aufgabe der Kommunen vor Ort sei, da dort auch die jeweiligen Veranstaltungen genehmigt werden müssten.

 

Kreisrat Herr Varnhorn sagte zu, in den Bewilligungsbescheiden eine entsprechend Auflage zur Ermäßigung für Schwerbehinderte und ggf. deren Begleitpersonen aufzunehmen. Dem Ausschuss wird entsprechend der Richtlinie nach Ablauf des Haushaltsjahres 2019 ein Förderbericht vorgelegt. Es können dann erforderlich erscheinende Änderungen beraten und ggf. beschlossen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Hackstedt vertrat die Auffassung, dass die Richtlinie zunächst so mit den vorgenannten beiden Änderungen beschlossen werden sollte.