Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage vor und wies auf den entsprechenden Kreistagsbeschluss hin, wonach die Kindergartenbedarfsplanung den Kommunen Orientierungshilfe biete, die Organisationshoheit jedoch bei den Städten und Gemeinden aus Gründen einer effizienten Bedarfsdeckung vor Ort läge.

 

Ferner stellte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann heraus, dass der Anteil der sechsjährigen Kinder gestiegen sei. Es empfehle sich vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen Regelung der flexiblen Einschulung, dieses im Auge zu behalten.

 

Im Rahmen der üblichen Abstimmung der Kindergartenbedarfsplanung mit den Städten und Gemeinden wurde festgestellt, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder noch anhängigen Asylverfahren mittlerweile vollumfänglich regulär bei den Kommunen gemeldet sind und daher nur noch informatorisch im Kindergartenbedarfsplan aufgeführt wurden.

 

Kreistagsabgeordneter Schmidt merkte an, dass die Altersübersicht zur Kindergartenbedarfsplanung für den Kindergarten St. Andreas in Cloppenburg 50 sechsjährige Kinder ausweise. Dies sei im Vergleich zu allen anderen Kindergärten extrem hoch und ggf. falsch.

 

Anmerkung: Eine nachgängige Überprüfung hat ergeben, dass hier Hortkinder im Alter von sechs Jahren und älter versehentlich mit dazugerechnet worden waren. Tatsächlich sind hier nur 3 Kinder zu berücksichtigen, die Altersübersicht wurde angepasst.

 

Insgesamt, so Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann, sei das Fehl der Betreuungsplätze im Kreisgebiet von über 800 auf unter 500 gesunken.