Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dass in Fällen, in denen im Landkreis Cloppenburg derzeit ein Hausverbot gegen Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen für Werkvertragsarbeiter/innen ausgesprochen worden ist, die Kreisverwaltung einen schriftlichen Appell an die Firmen richtet, das Hausverbot aufzuheben, um ein gedeihliches Miteinander zu erreichen.

 

Der Sozialausschuss beschloss des Weiteren einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten beim Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth“ in die nächste Sitzung des Sozialausschusses einzuladen, um über ihre bisherige Arbeit zu berichten.


       

Vorsitzender Dr. Vaske erteilte der Vertreterin der Gruppe GRÜNE/UWG das Wort, um den Antrag vom 29.01.2019 zu erläutern.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée nahm Bezug auf den vorliegenden Antragstext und hob die besondere Bedeutung der Situation der Arbeitsmigranten in der Fleischindustrie hervor. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Verleihung des „Vikar-Henn-Preises“ an Prälat Peter Kossen am Vortage.

 

Sie bat um getrennte Abstimmung über die beiden aufgeführten Anträge vom 29.01.2019.

 

Erster Kreisrat Frische erklärte, dass die Verwaltung von sich aus einen Bericht der Beratungsstelle im Ausschuss angefordert hätte.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock bestätigte ebenfalls, dass ein Bericht der Beratungsstelle selbstverständlich erfolgen würde. Es habe in den vergangenen Wochen bereits mehrere Anfragen von den Fraktionen gegeben. Er bat, hier möglichst Doppelungen zu vermeiden.

 

Beratendes Mitglied Fangmann berichtete, dass in den vergangenen Monaten mehrfach ein Informationsaustausch zwischen dem Caritas-Sozialwerk und den beteiligten Landkreisen erfolgt sei. Der Jahresbericht sei bereits in Vorbereitung und werde dem Ausschuss vorgelegt.

 

Vorsitzender Dr. Vaske schlug bezüglich des im Antrag 1. angesprochenen Hausverbots vor, dass die Verwaltung ein Anschreiben an die betreffenden Firmen fertige, in dem um Aufhebung der Hausverbote gebeten werden, um eine gedeihliche Zusammenarbeit zu erreichen.

 

Kreistagsabgeordneter Holthaus merkte an, dass die Hintergründe der Hausverbote nicht bekannt seien. Dennoch sei es wichtig, dass ein gutes Miteinander zwischen den Firmen und den Beratungsstellen erreicht werde. Er begrüße daher den Vorschlag, dass die Verwaltung die Firmen anschreibe.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck äußerte, dass er sich eine Missbilligung der Hausverbote durch den Kreistag gewünscht hätte. Er gehe davon aus, dass die Mitarbeiter/innen sich nicht illegal sondern rechtlich korrekt verhalten hätten.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer verwies nachdrücklich darauf, dass man sich nicht auf Spekulationen verlassen könne.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée meinte, dass die Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen sich nicht illegal verhalten hätten. Sie äußerte dann ihr Einverständnis zum Vorschlag des Vorsitzenden Dr. Vaske.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock gab zu bedenken, dass die Kreisverwaltung nur an die Firmen appellieren könne. Das Hausrecht der Firmen müsse beachtet werden. Er unterstützte den Vorschlag, dass die Verwaltung einen entsprechenden Appell an die Firmen richte.

 

Vorsitzender Dr. Vaske fasste die Diskussion zusammen und stellte die Anträge in der geänderten Fassung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: