Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Opitz von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informierte anhand der Vorlage V-VERK/19/154 und der in der Anlage zu TOP 9 beigefügten Präsentation über den Sachstand der Verbreiterungsmaßnahmen an Kreisstraßen.

 

Zur Verbreiterungsmaßnahme K 300 merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an, dass er weiterhin einer Verlegung des Radweges hinter die Baumreihen den Vorrang gebe. Nach seinen Informationen gebe es vor Ort nicht nur positive Resonanzen zum Ausbau. Daher bat er um Auskunft darüber, ob der erforderliche Grunderwerb in der Ortschaft Augustendorf oder auch auf der Strecke außerhalb dieses Bereiches getätigt werden könne. Ferner bat er um Mitteilung, welches Verfahren zum tragen komme und bat um Auskunft zu den gestiegenen Kosten.

 

Je länger das Verfahren andauere, erläuterte Herr Opitz, desto teurer werde die Maßnahme. Dies sei bereits aufgrund der allgemeinen Preissteigerung nicht zu vermeiden. Bei den angegebenen Kosten handele es sich um eine Kostenfortschreibung. Bezüglich des Grunderwerbs habe man sich zunächst auf die Flächen in der Ortslage fokussiert. Nach Rücksprache mit der zuständigen Liegenschaftsabteilung des Landkreises konnte mit diesen Betroffenen bis auf kleinere Abstimmungserfordernisse durchweg Einvernehmen hergestellt werden. Für die Gesamtmaßnahme sei die Zustimmung sämtlicher Betroffenen erforderlich.

 

Hinsichtlich des Verfahrens teilte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer mit, dass grundsätzlich angestrebt werde, einen Verzicht auf Planfeststellung zu erwirken. Voraussetzung hierfür sei jedoch, die erforderlichen Flächen erwerben zu können. Zudem müssten auch die Umweltauswirkungen bewertet werden. Von diesen Faktoren sei abhängig, welches Verfahren zum Tragen komme.