Mit Datum vom 14.01.2019 stellte die SPD-Fraktion zu den aktuellen Tuberkulose-Erkrankungen folgende Anfrage:

 

1. Wie oft wurden bisher seit 2013 die dem Landkreis Cloppenburg bekannten 

    Arbeitnehmerunterkünfte in der Landkreisfläche überprüft?

 

2. Wann fand die letzte Überprüfung der Unterkunftsgebäude statt?

 

3. Wurden bei den Überprüfungen Mängel festgestellt?

3. a) Wenn ja, welche Mängel lagen vor?

 

4. Welche Maßnahmen wurden zur Mängelabstellung durchgeführt?

4. a) Wenn ja, wird eine Nachprüfung der festgestellten Mängel durchgeführt? 

 

5. Hat sich die Anzahl der von den Gemeinden gemeldeten Unterkünften

    geändert?

 

6. Gibt es seitens des Landkreises regelmäßige Abfragen an die Gemeinden

    über die Anzahl, den Standort und Besonderheiten der Unterkünfte?

 

7. Sind dem Landkreis Cloppenburg die Unterkünfte im Stadtgebiet Cloppenburg

    bekannt?

 

8. Gibt es einen Informationsaustausch zwischen dem Landkreis und der Stadt

    Cloppenburg über die Unterkünfte in der Stadt Cloppenburg?

 

9. Wie viele Bedienstete des Landkreises Cloppenburg arbeiten auf den

    Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg?

 

10. Wie viele Werkvertragsbeschäftigte arbeiten in den Schlachthöfen im

      Landkreis Cloppenburg

 

11. Welche Werkvertragsfirmen sind in den einzelnen Unternehmen tätig?

 

12. Gibt es Informationsquellen, eine Informationsplattform und einen Austausch

      über die Wohnverhältnisse, Arbeits- und Lebensbedingungen und der

      ausländischen Schlachtbeschäftigten?

 

13. Gibt es genaue Informationen über die Erkrankungen der Beschäftigten auf

      den Schlachthöfen?

13. a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil männlich/weiblich, welche Nationalität?

13. b) Wenn ja, in welcher Form waren die an TBC erkrankten Personen auf dem

          Schlachthof tätig, bzw. wie entstand womöglich der Kontakt zu einer

          erkrankten Person? 

 

14. Gibt es einen Informationsaustausch über die Tuberkulose-Erkrankungen in

      den Landkreisen Vechta und Oldenburg-Land sowie Emsland und

      Osnabrück?

14. a) Wenn ja, wie viele erkrankte Schlachthofbeschäftigte arbeiten davon im

          Landkreis Cloppenburg und wohnen lediglich in den Nachbarlandkreisen?

 

15. Es liegen vage Hinweise vor, dass es im Landkreis Cloppenburg womöglich

      zu einem weiteren Todesfall eines Schlachters gekommen sein soll, der an

      Tuberkulose erkrankt war und im Nachbarlandkreis, vermutlich in

      Quakenbrück, wohnhaft bzw. aufhältig war. Kann diese Hinweislage

      bestätigt werden?

 

16. Wie hoch ist der Anteil der Kreismitarbeiter, die an den freiwilligen TBC-

      Testprüfungen teilnehmen?

 

17. Welche weiteren Maßnahmen wurden bisher/werden durch den Landkreis

      Cloppenburg getroffen, um weitere TBC-Erkrankungen zu verhindern und die

      Betroffenen und das jeweilige Umfeld zu informieren?

 

18. Gibt es bei der Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter in Lohne

      Beratungsbedarf und/oder deliktsbezogene Tätigkeiten zu den

      Erkrankungsfällen im Landkreis Cloppenburg?

 

19. Auf Basis des bisherigen Krankheitsbildes prognostiziert der Landkreis

      Cloppenburg die Seuchenbekämpfung TBC wie folgt?

 

 

Erster Kreisrat Frische beantwortete die vorgenannte Anfrage wie folgt:

 

„1. Wie oft wurden bisher seit 2013 die dem Landkreis Cloppenburg bekannten Arbeitnehmerunterkünfte in der Landkreisfläche überprüft?

2013 fand erstmals die Überprüfung aller 281 bekannten Unterkünfte statt.
2016 wurden erneut 23 anhand der Höhe der Belegungszahlen ausgewählte Unterkünfte im gesamten Kreisgebiet überprüft.

In 2017 wurden dann aufgrund der Aufstellung des B-Plans Nr. 131 „Steuerung Gemeinschaftsunterkünfte“ der Gemeinde Emstek 11 Unterkünfte in der Gemeinde Emstek gezielt überprüft. Darüber hinaus fanden immer wieder anlassbezogene Kontrollen statt. Im Regelfall handelte es sich hierbei um Hinweise der Gemeinden oder aus der Nachbarschaft.

Seit 2018 werden die Arbeitnehmerunterkünfte systematisch gemeindeweise durch ein speziell für diesen Zweck gebildetes Team aus einem Bauingenieur und einer Verwaltungsfachkraft überprüft. Nach diesem Konzept wurden seit Anfang 2018 112 Wohnungen in den Gemeinden Cappeln (abgeschlossen) und Emstek (nahezu abgeschlossen) überprüft. In Kürze werden die Überprüfungen in der Gemeinde Essen beginnen. Im Fokus liegen zunächst die Gemeinden im Einzugsgebiet der größten Schlachthöfe im Landkreis Cloppenburg.

2. Wann fand die letzte Überprüfung der Unterkunftsgebäude statt? 

s. Antwort zu 1.

 

3. Wurden bei den Überprüfungen Mängel festgestellt? 

Ja, es wurden Mängel festgestellt.

 

3. a) Wenn ja, welche Mängel lagen vor?

Bezogen auf den Überprüfungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurden folgende Feststellungen getroffen, wobei Gebäude mit verschiedenartigen Mängeln mehrfach enthalten sind:

14 Brandschutzmängel (Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Rettungswege/Brandlasten)

17 Überbelegungen (gemessen an den „Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse bei der Unterbringung von Arbeitnehmern in Wohngemeinschaften des Landkreises Cloppenburg“. Die festgestellten Überbelegungen waren in der Regel geringfügig; 1 bis 3 Personen)

18 ungenehmigte An- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen

3 Hygienemängel (Schimmelbildung)

2 sonstige Mängel (z.B. fehlendes Balkongeländer)

 

4. Welche Maßnahmen wurden zur Mängelabstellung durchgeführt?

Es wurden bauordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. In der Regel reagieren die Eigentümer bereits im Anhörungsverfahren und beheben die Mängel. In den übrigen Fällen wird die Mängelbeseitigung oder ggf. die Nutzungsaufgabe (bisher 1 Fall) verfügt.

 

4. a) Wenn ja, wird eine Nachprüfung der festgestellten Mängel durchgeführt?  

Ja, je nach Gewichtigkeit des Mangels findet entweder eine erneute örtliche Überprüfung statt oder es werden Nachweise von den Eigentümern angefordert.

 

5. Hat sich die Anzahl der von den Gemeinden gemeldeten Unterkünfte geändert?

Die Anzahl der insgesamt gemeldeten/bekannten Unterkünfte bewegt sich ohne große Veränderungen in einem Rahmen von 250 bis 300 Unterkünften. Allerdings treten immer wieder neue Unterkünfte hinzu, während dafür bisher bekannte Unterkünfte aufgegeben werden.

 

6. Gibt es seitens des Landkreises regelmäßige Abfragen an die Gemeinden über die Anzahl, den Standort und Besonderheiten der Unterkünfte?

Eine Gesamtabfrage fand 2016 statt. Mit den Städten und Gemeinden besteht die Absprache, dass sie dort bekannt werdende Arbeitnehmerunterkünfte an die Kreisverwaltung melden. Dies gilt insbesondere bei auffälligen Anmeldungen in den Meldeämtern. Die so geführte aktualisierte Liste bildet den Grundstein für das gegenwärtige Überprüfungskonzept. Bevor mit der Überprüfung innerhalb einer Gemeinde gestartet wird, werden nochmals aktuelle Meldedaten von der jeweiligen Gemeinde angefordert.

 

7. Sind dem Landkreis Cloppenburg die Unterkünfte im Stadtgebiet Cloppenburg bekannt?

Nein, baurechtlich zuständig ist die Stadt Cloppenburg als untere Bauaufsichtsbehörde.

 

8. Gibt es einen Informationsaustausch zwischen dem Landkreis und der Stadt Cloppenburg über die Unterkünfte in der Stadt Cloppenburg?

Einen regelmäßigen Austausch gibt es nicht. Der Stadt Cloppenburg sind jedoch die Richtlinien des Landkreises für Arbeitnehmerunterkünfte und die Vorgehensweise bei der Überprüfung bekannt. Daneben findet ein anlassbezogener kollegialer Austausch zwischen dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung und dem Bauamt der Stadt Cloppenburg statt.

 

9. Wie viele Bedienstete des Landkreises Cloppenburg arbeiten auf den Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg?

Der Landkreis Cloppenburg beschäftigt 266 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Schlachthöfen.

 

10. Wie viele Werkvertragsbeschäftigte arbeiten in den Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg

Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine Daten vor.

 

11. Welche Werkvertragsfirmen sind in den einzelnen Unternehmen tätig?

Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine Daten vor.

 

12. Gibt es Informationsquellen, eine Informationsplattform und einen Austausch über die Wohnverhältnisse, Arbeits- und Lebensbedingungen und der ausländischen Schlachtbeschäftigten?

Es existiert neben der vom Land Niedersachsen geförderten Beratungsstelle für mobile Beschäftigte in Oldenburg ein durch die Landkreise Cloppenburg und Vechta gefördertes Beratungsangebot des Caritassozialwerkes für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beratungsstellen in Lohne und Cloppenburg.

 

13. Gibt es genaue Informationen über die Erkrankungen der Beschäftigten auf den Schlachthöfen?

Vion Emstek:

Insgesamt sind 5 Personen an Tuberkulose erkrankt, eine Person ist verstorben. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchung wurden bei über 100 Personen Blutentnahmen durchgeführt und zur weiteren Diagnostik durch das Nds. Landesgesundheitsamt untersucht. Dieser Test war bei ca. 63% der Personen positiv. Die Betroffenen wurden in der 51. KW 2018 fachärztlich angebunden und untersucht.

 

Danish Crown Essen:

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des betroffenen Betriebes wohnen im Nachbarlandkreis Osnabrück. Als zuständiges Gesundheitsamt werden die Fälle vom Landkreis Osnabrück bearbeitet. Am genannten Schlachthof hat es 4 Tuberkulose-Fälle gegeben. Keiner der Erkrankten hat seinen Wohnsitz im Landkreis Cloppenburg. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchung (durchgeführt vom LK Osnabrück) sind über 100 Personen aus dem Umfeld der Erkrankten ermittelt worden. Von den über 100 Personen haben 42 ihren Wohnsitz im LK Cloppenburg. Die Betroffenen (aus dem LK Cloppenburg) wurden untersucht bzw. geröntgt, weitere Erkrankungen haben sich dabei nicht ergeben.

 

13. a) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil männlich/weiblich, welche Nationalität? 

Die Betroffenen sind alle männlich und rumänische Staatsbürger. (Vion)

 

13. b) Wenn ja, in welcher Form waren die an TBC erkrankten Personen auf dem Schlachthof tätig, bzw. wie entstand womöglich der Kontakt zu einer erkrankten Person?  

Die an TBC erkrankten Personen waren in der Grobzerlegung bzw. im Kühllager des Schlachthofes tätig. Rein theoretisch ist eine Übertragung im Betrieb bzw. im Wohnumfeld möglich. Bei den Betroffenen wurden z. T. unterschiedliche Erregerstämme identifiziert. Hier steht allerdings noch ein Ergebnis der Erreger- Typisierung aus.

 

14. Gibt es einen Informationsaustausch über die Tuberkulose-Erkrankungen in den Landkreisen Vechta und Oldenburg-Land sowie Emsland und Osnabrück?

Sofern es zu landkreisübergreifenden Infektionsgeschehen kommt, findet ein entsprechender Austausch statt.

 

14. a) Wenn ja, wie viele erkrankte Schlachthofbeschäftigte arbeiten davon im Landkreis Cloppenburg und wohnen lediglich in den Nachbarlandkreisen?

s. Frage 13

 

15. Es liegen vage Hinweise vor, dass es im Landkreis Cloppenburg womöglich zu einem weiteren Todesfall eines Schlachters gekommen sein soll, der an Tuberkulose erkrankt war und im Nachbarlandkreis, vermutlich in Quakenbrück, wohnhaft bzw. aufhältig war. Kann diese Hinweislage bestätigt werden?

Entsprechende Hinweise liegen hier nicht vor.

 

16. Wie hoch ist der Anteil der Kreismitarbeiter, die an den freiwilligen TBC-Testprüfungen teilnehmen?

Rund die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Angebot angenommen (136).

 

17. Welche weiteren Maßnahmen wurden bisher/werden durch den Landkreis Cloppenburg getroffen, um weitere TBC-Erkrankungen zu verhindern und die Betroffenen und das jeweilige Umfeld zu informieren?

Nach § 6 (1) Infektionsschutzgesetz ist die Erkrankung an einer Tuberkulose meldepflichtig. Das Gesundheitsamt trifft dann gem. §§ 25 ff IfSG die weiteren notwendigen Maßnahmen, wie z. B. Ermittlung von Kontaktpersonen und Schutzmaßnahmen. Bei jedem gemeldeten Fall von ansteckender Lungentuberkulose ermitteln die Gesundheitsämter, wer mit der erkrankten Person in Kontakt war und sich eventuell angesteckt haben könnte. Die betroffenen Personen werden dann im Verlauf auf eine Tuberkuloseinfektion getestet und eingehend beraten. Dazu gibt es sehr genaue Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK), an denen sich die Gesundheitsämter orientieren. Das oberste Ziel des Gesundheitsamtes ist es, die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.

 

18. Gibt es bei der Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter in Lohne Beratungsbedarf und/oder deliktsbezogene Tätigkeiten zu den Erkrankungsfällen im Landkreis Cloppenburg?

Bislang hat die Beratungsstelle keinen Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen.

 

19. Auf Basis des bisherigen Krankheitsbildes prognostiziert der Landkreis Cloppenburg die Seuchenbekämpfung TBC wie folgt?

In Niedersachsen wurden im Jahr 2018 bisher 396 Tuberkulosefälle gemeldet. In den vorherigen Jahren schwankten die jährlichen Fallzahlen zwischen 340 und 405 Fällen. Es ist auch in Zukunft mit entsprechenden Erkrankungen zu rechnen. Alle Fälle werden entsprechend der aktuellen DZK-Empfehlung ermittelt und versorgt.“


Kreistagsabgeordneter Kolde nahm Bezug auf Punkt 18. der Anfrage der SPD-Fraktion und hinterfragte nochmals den Kontakt zu der Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter in Lohne.

Erster Kreisrat Frische teilte hierzu mit, es gäbe regelmäßige Treffen mit der Beratungsstelle. Bei der letzten Zusammenkunft sei bezüglich eines Beratungsbedarf und/oder deliktsbezogene Tätigkeiten zu den Erkrankungsfällen im Landkreis Cloppenburg nichts gesagt worden. Die Problemlage sei aber bekannt und würde intensiv beobachtet.