Der Kreistag beschloss einstimmig, dem SkF
für die Einrichtung
einer Hebammenzentrale einen Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe
von bis zu 24.600,00 EUR sowie für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von bis zu
16.600,00 EUR als Defizitausgleich zu gewähren.
Des Weiteren wird den Hebammen in 2019 bis 2021 je Wochenbettbetreuung im Landkreis Cloppenburg ein Zuschuss in Höhe von 20,00 EUR, höchstens jedoch bis zu 10.000,00 EUR pro Jahr, bewilligt. Die Abrechnung des Zuschusses mit den Hebammen erfolgt durch die Hebammenzentrale des SkF.
Kreistagsabgeordneter Dr.
Sebastian Vaske, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-SOZ/18/086 vor.