Der Sozialausschuss beschloss einstimmig,
dem Kreistag zu empfehlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des
Landkreis Cloppenburg für Aufgaben nach dem
- Bildungspaket (§ 6b BKGG)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),
- Wohngeldgesetz (WoGG) und
entsprechend den vorliegenden
Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.
Die Laufzeit der Vereinbarungen für die Bereiche Bildungspaket und SGB XII beträgt 3 Jahre. Die Laufzeit der Vereinbarung zum Wohngeld wird auf 1 Jahr befristet, um die Höhe der Pauschale in 2019 zu überprüfen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/088 vor. Ergänzend erläuterte sie, dass die
Laufzeit der Vereinbarungen für die Bereiche Bildungspaket und SGB XII 3 Jahre
betrage. Die Laufzeit der Vereinbarung zum Wohngeld werde aufgrund der
Absprache in der HVB-Sitzung am 20.11.2018 auf 1 Jahr befristet, um die Höhe
der Pauschale in 2019 zu überprüfen.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck begrüßte die Regelung, dass die Bewilligung der Sozialleistungen in
den Städten und Gemeinden vor Ort erfolge.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte die Beschlussvorlage mit der Änderung der Laufzeit beim Wohngeld zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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