Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski informierte anhand der in der Anlage 1 zu TOP 6 über den Sachstand zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 wie folgt:

 

Planungsabschnitt 5:

Derzeit werden mit der Erstellung des Berichts zu der in 2018 durchgeführten Fledermauskartierung erste vorbereitende Arbeiten für den Feststellungsentwurf durchgeführt. Zur Vorstellung des Vorentwurfes habe die Planfeststellungsbehörde zu Mitte November nach Hannover eingeladen. Die Anmerkungen der Planfeststellungsbehörde würden dann bei der Aufstellung des Feststellungsentwurfs Berücksichtigung finden.

 

Planungsabschnitt 4 und 6:

Bis auf die Kartierberichte und ergänzenden Bodenuntersuchungen seien die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung der Feststellungsentwürfe vorerst abgeschlossen. In beiden Abschnitten fänden derzeit Abstimmungen mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie den Planungsbüros zur konkreten Aufstellung der Feststellungsentwürfe statt.

Für den Planungsabschnitt 6 wird nach wie vor die Fertigstellung des Feststellungsentwurfes im 2. Halbjahr 2019 erwartet. Zum Planungsabschnitt 4 sei von den Planungsbüros für November ein Zeitplan zugesagt worden.

 

Planungsabschnitt 7:

Fragen zum Planungsabschnitt 7 könne Herr Haberland beantworten.

 

Planungsabschnitt 8:

Am 13. September 2018 habe ein Informationstermin für die durch die Maßnahme betroffenen Landwirte und am 25. Oktober 2018 für alle Bürger stattgefunden. Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski erläuterte anhand der in der Anlage 1 zu TOP 6 beigefügten Präsentation den Aufbau und Ablauf des Informationsmarktes in Bühren. Beide Termine seien gut von den Bürgern angenommen worden. Schwerpunkte seien insbesondere der geplante Lärmschutz und der notwendige Grunderwerb gewesen. Um die Beeinträchtigungen der unmittelbaren Anlieger durch Grunderwerb möglichst gering zu halten, sei für den Planungsabschnitt 8 ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen. Sofern der direkte Grunderwerb noch realisiert werden könne, wäre jedoch auch dieser Weg gangbar.

Weiterhin erläuterte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski, dass zum Feststellungsentwurf, der sich seit Ende Mai bei der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung befinde, erste Rückmeldungen eingegangen seien. Ende November solle die abschließende Stellungnahme vorliegen. Nach Berücksichtigung dieser Prüfanmerkungen in den Planunterlagen könne dann die zuständige Planfeststellungsbehörde bei der NLStBV in Hannover das förmliche Planfeststellungsverfahren einleiten. Diese Möglichkeit werde frühestens im Frühjahr 2019 gegeben sein.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich nach dem neuesten Stand der Planungskosten, der bisher 14,4 Mio. EUR betrage.

 

Es gebe eine Kostenfortschreibung, gab Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski an. Danach ergebe sich für beide Landkreise eine Erhöhung der Planungskosten um 3,2 Mio. EUR, von denen der Landkreis Cloppenburg die Hälfte in Höhe von 1,6 Mio. EUR tragen müsse. Die Fortschreibung ergebe sich aus verschiedensten Belangen, wie z. B. Artenschutzbelangen (Anhebung der Trasse, Herstellung Fledermausbrücken), Entwässerungsbelangen (Umplanung Regenrückhaltebecken), Erstellung von Gutachten, Betroffenheitsanalysen usw. Die Artenschutzbelange seien für die Genehmigungsfähigkeit sehr wesentlich, weshalb hierauf besonderes Augenmerk gelegt würde.

Der Landkreis Cloppenburg habe seinen Anteil im Haushalt 2019 mit 1,5 Mio. EUR und in 2020 mit 0,1 Mio. EUR eingestellt.

Die Planungskosten seien nur bis zum Planfeststellungsverfahren gerechnet worden, da nicht bekannt sei, was im Verfahren eintreten wird.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, sprach den Organisatoren des Informationsmarktes in Bühren ein Lob aus. Hierbei habe es sich um eine gelungene, bürgernahe Veranstaltung gehandelt. Alle Bürger hätten sich von 14.00 – 20.00 Uhr vor Ort über sämtliche Themen rund um den Ausbau der E 233 informieren können. Er bedanke sich hierfür beim gesamten Team.