Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

1.

a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich weiterhin zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet vorhandenen musealen Einrichtungen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.

 

b) Derzeit erfüllen folgende Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg die Voraussetzung für eine institutionelle Förderung:

aa) Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum

bb) Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn

cc) Postgeschichtliches Museum Friesoythe e.V.

dd) Historisches Kinotechnisches Museum in Löningen

 

c) Weitere museale Einrichtungen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 1 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.

 

d) Über die Höhe des Zuschusses der jeweiligen musealen Einrichtung entscheidet der Kreistag.

 

e) Die Förderung wird unter der Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde gewährt. Die Unterstützung der Sitzgemeinde kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.

 

2.

a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich zur institutionellen Förderung musikalischer Einrichtungen und Initiativen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung oder Initiative sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.

 

b) Hierzu fördert der Landkreis Cloppenburg das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger Münsterlandes (JUSOM) institutionell mit dem Ziel, ein dauerhaft spielbereites Orchester zu erreichen. Das JUSOM wird unter der Voraussetzung der gleichen Mitfinanzierung durch den Landkreis Vechta und vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel mit einer Summe i.H.v. 20.000,00 EUR pro Jahr unterstützt.

 

c) Weitere musikalische Einrichtungen und Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 2 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.

 

d) Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses entscheidet der Kreistag.

 

3.

a) Der Landkreis Cloppenburg begrüßt die vielfältigen kulturellen Aktivitäten verschiedenster Akteure in den Städten und Gemeinden. Sie sind Ausdruck der lebendigen Kulturarbeit. Sie sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.

 

Der Landkreis Cloppenburg fördert gezielt die Kulturarbeit im Kreisgebiet. Zu den förderfähigen Veranstaltungen gehören insbesondere Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkultur, Folklore, Kabarett, Theateraufführungen, Autorenlesungen und Ausstellungen.

Förderfähig sind bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/ überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die Modellcharakter tragen oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen beitragen.

 

b) Die Kreisverwaltung wird beauftragt, hierzu „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

c) Für die Förderung der Kulturarbeit im Landkreis sind für das Haushaltsjahr Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 EUR einzuplanen.

 

 


Kreistagsabgeordnete Wichmann, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Freizeit, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KUL/18/115 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, dass ihre Gruppe den Beschlussvorschlag grundsätzlich mittrage. Zu Punkt 3. der Vorlage könne man jedoch verschiedener Meinung sein. Es gäbe auch den Bereich der politischen Kultur und der Willkommenskultur. Hier gäbe es ihrer Meinung nach noch Klärungsbedarf. Zu Punkt 3. b) der Vorlage teilte sie mit, hier sei bezüglich der Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten zu klären, was unter Kultur zu verstehen sei. Sie schlug vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um diese Auslegung zu klären.

 

Kreisrat Varnhorn erklärte, man könne darüber streiten, was unter die Förderthemen falle. Ein entsprechender Vorschlag würde erarbeitet und dann vorgetragen werden. Politische Bildung falle seiner Meinung nach nicht unter die hier angesprochenen Förderungen.