Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag fasste folgende Beschlüsse:

 

Bei 10 Gegenstimmen:

a)    Der frühzeitige Grunderwerb soll durch den Abschluss der vorliegenden Abnahmeverpflichtung mit der NLG erfolgen.

 

Bei 2 Gegenstimmen:

b)    Beauftragung der landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg – Süd, für ein Entgelt von 65.759,40 € (brutto).

 

Bei 2 Gegenstimmen

c)    Beantragung von Flurneuordnungsverfahren beim Nds. Innenministerium, Außenstelle Referat 41 in Oldenburg.

 

 


Ausschuss:      Kreisausschuss am 07.06.2011

 

Landrat Eveslage trug den Sachverhalt vor und wies darauf hin, dass nach Absprache mit dem Landkreis Emsland die Kosten in Höhe von 65.759,40 € für die Betroffenheitsanalyse nicht zusätzlich als Planungskosten bereitgestellt werden müssten. Sie könnten aus dem zur Verfügung gestelltem Budget finanziert werden.

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass der Bund Bauherr für den Straßenausbau sei und er deshalb auch die Kosten für den Grunderwerb zu tragen habe. Die Flächen, die jetzt erworben werden sollten, würden beim Bau der Straße an den Bund abgegeben. Es bestehe jedoch ein gewisses Risiko, auf das er hinweisen müsse. Der Bund werde die Flächen voraussichtlich zum Verkehrswert zum Zeitpunkt der Übergabe übernehmen. Ob dies dem jetzt zu zahlenden Kaufpreis entspreche, sei nicht sicher. Er halte das Risiko wegen der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt jedoch für überschaubar.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann erklärte, es sei bekannt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gegner dieses Projekts sei. Infolge der Planung kämen auf den Landkreis Cloppenburg immer mehr Kosten zu. In welchem Kostenrahmen der Grunderwerb liege, sei auch nicht abzusehen. Der Landkreis müsse in Vorleistung treten und bleibe auf den Flächen sitzen, wenn das Projekt nicht zum Tragen komme. Außerdem sei zusätzlicher Wegebau und der Bau von Brücken erforderlich, die sicherlich auch nicht von den Planungskosten abgedeckt würden. Bei der Finanzsituation des Landkreises halte er die ganze Angelegenheit für sehr kritisch.

 

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass für den Grunderwerb 300.000 € im Haushaltsplan 2011 vorgesehen seien. Diese Summe solle auch nicht überschritten werden. Die Kosten für die Betroffenheitsanalyse würden aus den Gesamtplanungskosten finanziert und müssten nicht zusätzlich eingestellt werden. Die Betroffenheitsanalyse diene dazu, um festzustellen, wo Überwegungen und Brücken wirklich notwendig seien.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer führte aus, die SPD-Fraktion habe dem Ausbau zugestimmt und stehe nach wie vor dazu. Die Beauftragung der landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse und die Beantragung von Flurneuordnungsverfahren seien vernünftig und nachvollziehbar. Problematisch werde die Verpflichtung des Landkreises, die von der NLG gekauften Grundstücke auch abzunehmen, gesehen. Es gebe keine Zusage des Straßenbaulastträgers, die tatsächlich entstehenden Kosten zu übernehmen. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Landkreis die Grundstücke zum Verkehrswert erwerben könne. Der Landkreis steige jetzt in die Finanzierung der Baumaßnahme ein. Damit sei für die SPD-Fraktion die Grenze überschritten. Er bitte, über die 3 zu beschließenden Punkte einzeln abstimmen zu lassen.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff befürwortete alle 3 vorgesehenen Maßnahmen ausdrücklich. Es müsse alles getan werden, um die betroffenen Menschen frühzeitig mitzunehmen. Das Risiko beim Grunderwerb sei s.E. überschaubar. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Land in einigen Jahren weniger wert sei. Die Betroffenheitsanalyse halte er für sehr wichtig. Mit den Betroffenen müsse man sich frühzeitig vor dem Planfeststellungsverfahren auseinandersetzen, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen und eine große Akzeptanz zu erreichen.

 

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass der Landkreis die Flächen, die nicht benötigt würden, natürlich wieder verkaufen werde.