Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss ohne Aussprache sodann einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg (Abfallgebührensatzung) vom 26.04.2005, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 14.11.2013 laut Anlage 4 der Vorlage zu beschließen.

 


Kreisverwaltungsoberrat Meiners erläuterte die geplante Umsetzung einer Gebührenreduzierung ab 2019 und verwies auf die Vorlage V-PLA/18/221.

Aufgrund der positiven Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage solle nun die Gebührenreduzierung auf alle Restabfallbehälter, die Restmüllgroßbehälter und alle Komposttonnen umgelegt werden.

Er betonte, die im Rahmen der Änderung vorgenommene Gebührenerhöhung werde nur für Altholz, Bodenaushub, Asbestzementabfälle und sonstige deponierfähige und kompostierbare Abfälle gelten und hauptsächlich die gewerblichen Anlieferungen treffen. Gerade bei der Anlieferung von Asbestabfällen seien bei den Mengen über Jahre hinweg Erhöhungen festzustellen. Die Deponie des Landkreises sei hier offenbar attraktiv für auswärtige Betriebe. Gerade diese Abfälle seien mengenmäßig und packtechnisch schwierig in den Deponiekörper einzubauen.

Weiterhin wies er darauf hin, dass die Position j) sonstige deponierfähige Abfälle neu aufgenommen werde.

Aufgrund der eher auf gewerbliche Anlieferungen ausgerichteten Erhöhung gehe er nicht davon aus, dass es zukünftig verstärkt zu illegalen Ablagerungen in Feld und Flur komme.