Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die
Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg zur Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) entsprechend dem
Vereinbarungsentwurf vom 20.08.2018 für die Jahre 2019 bis 2021 zu beschließen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr. VSOZ/18/081
vor.
Kreistagsabgeordneter
Karnbrock bescheinigte den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis bei der
Umsetzung der Sozialleistungen eine gute Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund,
dass die örtlichen Sozialämter im Asylbereich neue Aufgaben übernommen hätten,
sei die Anhebung der Pauschale angemessen. Die CDU-Fraktion stelle daher den
Antrag, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen bestätigte, dass die Zusammenarbeit der Sozialämter im Landkreis
Cloppenburg gut geregelt sei und gute Arbeit geleistet werde. Sie bat um
ergänzende Auskunft zur 170,00 EUR-Pauschale für die soziale
Flüchtlingsbetreuung durch die Städte und Gemeinden.
Leiterin
der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), Dr. Neumann,
erläuterte, dass es dazu ebenfalls eine Einigung mit den Bürgermeistern der
Städte und Gemeinden gebe. Die Pauschale des Landkreises über 170,00 EUR für
die Personalkosten sollte für die nächsten 3 Jahre – also den gleichen Zeitraum
wie die Heranziehungspauschale – fest zugesichert werden. Damit hätten die
Städte und Gemeinden sowie das eingesetzte Personal eine ausreichende
Planungssicherheit. Die Flüchtlinge hätten zudem die Sicherheit, in den
kommenden 3 Jahren, einen vertrauten Ansprechpartner vor Ort zu haben.
Um
Fragen und Themen der Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuer in der täglichen
Arbeit zu erörtern, würden in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen angesetzt,
so die Leiterin der Stabsstelle GID, Dr. Neumann. Mittlerweile habe sich die
Aufgabenstellung stark geändert. Nunmehr stünde nicht die Erstorientierung im Vordergrund,
sondern die nachhaltige Integration in Gesellschaft und Berufsleben.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte ergänzend, dass die Integration der Flüchtlinge von den
Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
angesehen werden. Die 170,00 EUR-Pauschale sei daher nur ein 50%-iger Anteil an
den Personalkosten. Die Städte und Gemeinden seien deshalb gehalten, ebenfalls
einen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Auf
Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen sagte Leiterin der
Stabsstelle GID, Dr. Neumann, zu, die Aufgabenbeschreibung der
Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuer der Städte und Gemeinden nach
Aktualisierung nachzureichen.
Stellv.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Karnbrock zur
Abstimmung.