Beschluss: zur Kenntnis genommen

Umzüge und Märsche im Rahmen von Veranstaltungen über klassifizierte Straßen

 

Herr Haberland, Leiter der NLStBV, GB Lingen, nahm zum Thema „Märsche und Umzüge auf klassifizierten Straßen“ Stellung.

Er wolle klarstellen, dass weder die NLStBV noch ein Mitarbeiter der NLStBV einen Marsch oder Umzug auf klassifizierten Straßen verboten habe.

Die Verkehrskommission, bestehend aus je einem Vertreter des Landkreises, der NLStBV und der Polizei, habe die Situation der Märsche und Umzüge überprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass auf klassifizierten Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehr nicht beides, Verkehr und Märsche, gleichzeitig stattfinden könne.

Es seien zwei Möglichkeiten erarbeitet worden, mit dieser Problematik umzugehen. Bei nur kurzer Inanspruchnahme der jeweiligen Straße von bis zu ca. 15 Minuten werde der Streckenabschnitt für den Umzug oder Marsch gesperrt. Der Verkehr werde für die Zeit des Marsches oder Umzuges angehalten. Sofern jedoch längere Sperrzeiten erforderlich werden, könne der Streckenabschnitt ebenfalls gesperrt werden, jedoch sei dann eine Umleitung einzurichten. Bei Baustellen und auch Unfällen müssten ebenfalls Umleitungen eingerichtet werden.

Die Einrichtung könne mit geringem Aufwand erfolgen. Hierzu müssten sich die Vereine bzw. Gemeinden einmal die entsprechende Beschilderung anschaffen. Zuständig für die Anordnung der Umleitung sei der Landkreis.

 

Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer machte deutlich, dass der Landkreis ein erhebliches Interesse daran habe, dass die Brauchtumsveranstaltungen wie bisher durchgeführt werden können. Für das Schützenfest in Garrel sei der von Herrn Haberland beschriebene Weg nicht signalisiert worden. Der Antrag für das Schützenfest musste abgeändert werden. Im Nachgang konnte das Schützenfest dann doch wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Zudem wies Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer darauf hin, dass der Landkreis zwar für die Erteilung der Genehmigungen von Veranstaltungen zuständig sei, aber hierfür die Zustimmung des jeweiligen Straßenbaulastträgers benötige. Ferner merkte er an, dass die Verkehrskommission beratende Funktion habe. Auch sei nicht bekannt, dass es vormals Schwierigkeiten bei den einzelnen Veranstaltungen gegeben hätte.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann, ob zukünftig die Veranstaltungen wie bisher durchgeführt werden, teilte Herr Haberland mit, dass so wie beschrieben verfahren werden soll und die NLStBV den Sperrungen zustimmen wird. Zum Schützenfest in Garrel teilte er mit, dass ursprünglich zu diesem Zeitpunkt die Hauptstraße als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme  B 72 vorgesehen war. Daher habe es Überlegungen für eine Änderung des Umzuges gegeben. Da die Baustelle auf der B 72 nunmehr später beginne, habe auch der Umzug wieder über die Hauptstraße erfolgen können. Die Angelegenheit sei falsch kommuniziert worden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling merkte an, dass die Entscheidung der NLStBV willkürlich erscheine. Er habe den Eindruck, dass die Änderung der Einstellung der NLStBV in dieser Sache erfolgt sei, nachdem der Landrat bzw. die übergeordnete Behörde in Hannover eingeschritten seien. Dies verneinte Herr Haberland bestimmt. Allein der Sicherheitsgedanke, dass kein Verkehr in einen Umzug fahre, habe zu der Entscheidung geführt. Es gäbe kein Problem, klassifizierte Straßen für Veranstaltungen zu sperren.

 

Er nehme Herrn Haberland beim Wort, antwortete Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer. Man werde sich mit der NLStBV abstimmen, damit die Veranstaltungen wie bisher weitergeführt werden können.

 

Baustelle im Zuge der B 72 - Umleitung durch Garrel

 

Für die Sanierungsarbeiten im Zuge der B 72 zwischen Varrelbusch und Mittelsten-Thüle werde ab dem 10.09.2018 eine Vollsperrung eingerichtet. Die Bauzeit werde ca. 2 Monate betragen. Nach Prüfung durch die Verkehrskommission solle der Verkehr durch Garrel umgeleitet werden. Der Verkehr in Richtung Friesoythe werde über die L 847 (Garreler Straße/Varrelbuscher Straße/Hauptstraße) und L 832 (Böseler Straße) durch Garrel geführt. Der Verkehr aus der Gegenrichtung werde über die K 300 (Glaßdorfer Straße) und K 356 (Garreler Weg/Thüler Straße) nach Garrel und weiter über die K 150 (Petersfelder Straße) zurück zur B 72 gelenkt.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling erkundigte sich danach, warum für den Freimarkt in Garrel eine Sperrung genehmigt worden sei und eine Umleitung in der Umleitung eingerichtet werde. Hierbei handele es sich um eine Sondersituation, erklärte Herr Haberland. Um den Freimarktslauf, für den bestimmte Kriterien erfüllt werden müssen, nicht ausfallen zu lassen, habe man für einen Tag eine Sonderregelung getroffen und eine Umleitung über Beverbruch eingerichtet.

 

Sowohl Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling als auch Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg erkundigten sich danach, warum für den Bau des Kreisverkehrs in Molbergen eine Umleitung über „Wald- und Wiesenwegen“ erfolge und dies in Garrel nicht möglich sei. Für die Umleitung von Bundesstraßenverkehren seien bestimmte Grundsätze einzuhalten, sagte Herr Haberland. Die Umleitungsstrecke müsse für die Aufnahme des Umleitungsverkehrs geeignet sein. Dies sei bei klassifizierten Straßen der Fall. Zudem sei der Bund verpflichtet, die Schäden an ausgewiesenen Umleitungsstrecken zu ersetzen. Die Umleitungsstrecken werden teilweise im Vorfeld in der Verkehrskommission erörtert und dann durch die Verkehrsbehörde angeordnet. In Molbergen gebe es darüber hinaus das Problem, dass eine Umleitung über klassifizierte Straßen zu weiträumig ausfalle und dadurch keine Akzeptanz erfahre.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Hollah erkundigte sich, ob das Land nicht mehr haftbar sei, wenn der Kfz.-Verkehr anders als festgelegt fahre. Dies konnte Herr Haberland bejahen.

 

Landes- und Bundesstraßen

 

Herr Haberland teilte mit, dass das Land Niedersachsen über einen Zeitraum von 4 Jahren 15 Mio. EUR pro Jahr (insgesamt 60 Mio. EUR) für die Sanierung von Ortsdurchfahrten investiere. Seitens der NLStBV hoffe man darauf, einige Ortsdurchfahrten im Landkreis Cloppenburg (evtl. Garrel, Bösel) in diesem Programm unterbringen zu können. Für die Unterhaltung der Landesstraßen habe das Land für 2019 insgesamt 64 Mio. EUR bereitgestellt. Er hoffe, dass damit einige Maßnahmen, wie z. B. L 837 in Hemmelte oder die L 832 in Barßel saniert werden können.

 

Auf Bundesebene werde ab 2021 die Fernstraßengesellschaft gebildet. Nach der Umorganisation sollen die Geschäftsbereiche in Oldenburg und Osnabrück als Außenstellen für die Bundesautobahnen bestehen bleiben. Allerdings wird die Außenstelle Osnabrück, die neben der Außenstelle Oldenburg im Landkreis Cloppenburg für die A 1 zuständig ist, der Niederlassung Hamm in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Insgesamt werden ca. 1.000 Mitarbeiter vom Land auf den Bund übergehen.

Die restlichen Geschäftsbereiche der NLStBV werden neu strukturiert. Die NLStBV werde zum 31.12.2020 aufgelöst und ab dem 01.01.2021 werde eine neue Behörde gegründet. Dabei sollen zentrale Ämter mit Nebenstellen entstehen. Eine Zentrale sei für Hannover denkbar. Der Geschäftsbereich in Lingen hoffe, dass, auch aufgrund der Planungen für die E 233, dort eine Hauptstelle entstehen könne. Das Konzept werde evtl. noch vor den Herbstferien mitgeteilt.

 

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier stellte die verkehrliche Situation an der Abfahrt der Ortsumgehung Bethen in Höhe des Restaurants „Agora“ dar. Hier habe sich bereits ein Unfall ereignet. Wenn man die Ortsumgehung hier verlasse, sei die Sicht in Richtung Bauwerk (nach rechts) ungenügend. Man könne den nach Cloppenburg einfahrenden Verkehr nicht erkennen bzw. die Geschwindigkeit schwer einschätzen. Er bat um Überprüfung der Verkehrssituation.

 

Diese Problematik sei auch von der NLStBV erkannt worden, teilte Herr Haberland mit. Diese Situation stehe jedoch nicht mit der Ortsumgehung in Zusammenhang. Die Sicht habe sich hier durch die Mittelleitplanken auf der Bether Straße verschlechtert. Eine Sichtbehinderung bestehe nicht. Die Verkehrskommission werde die Situation überprüfen.