Es meldete sich eine Einwohnerin aus Timmerlage zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233. Die Einwohnerin, die auch im Namen der Dorfgemeinschaft Timmerlage spreche, teilte mit, dass der damalige Landrat Eveslage in einer Anliegerversammlung zum Bau der Ortsumgehung Lastrup die Aussage getroffen habe, für die Ortschaft Timmerlage werde es im Rahmen der Planungen für die E 233 aktiven Lärmschutz geben. Nach Stand der Planungen für die E 233 sei jedoch kein Lärmschutz für die Ortschaft Timmerlage vorgesehen. Der Landkreis Cloppenburg halte sich nicht an die Zusage des ehemaligen Landrates.

 

Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer (Dezernent Bauen und Umwelt) stellte klar, dass der Lärmschutz für den vierstreifigen Ausbau der E 233 nach den geltenden Regelungen geplant werde. Wenn sich danach ein Anspruch begründen lasse, werde der Lärmschutz auch erstellt. Er könne zusagen, dass zwar nicht überall aber insgesamt auf weiten Teilen der Ausbaustrecke eine Verbesserung des Lärmschutzes erfolge.