Nachtrag: 26.05.2011

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, die weitere politische Beratung und vorbereitende Beschlussfassung für den Kreistag zur kommunalen Ko-Finanzierung des Mehrgenerationenhauses durch den Landkreis Cloppenburg an den Kreisausschuss abzugeben (ablehnende Tendenz der Förderung im Sozialausschuss). Gleichzeitig werde die Verwaltung beauftragt, dem Sozialdienst kath. Frauen als Träger des Mehrgenerationenhauses nahezulegen, einen entsprechenden Zuschussantrag an die Stadt Cloppenburg zu richten.


Vorsitzender Niehaus verwies darauf, dass der Sachverhalt bereits unter TOP 2 ausführlich dargestellt worden sei und bat um Wortmeldungen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck meinte, dass eine Beratung schwierig sei. Dem Antrag sei kein Finanzplan beigefügt und zudem fehlten Angaben zu Eigenmitteln und Angebotsdichte. Es stelle sich des Weiteren die Frage, ob der Landkreis zuständig sei. Das Mehrgenerationenhaus sei nach seiner Einschätzung kein kreisweites Angebot, sondern stark lokal auf den Bereich der Stadt Cloppenburg ausgerichtet.

 

Kreistagsabgeordneter Möller äußerte, dass eine Entscheidung über den Antrag nicht ad hoc getroffen werden könne. Nach seiner Auffassung sei die Stadt Cloppenburg zuständig. Dort müsse zunächst ein Antrag gestellt werden. Für die CDU-Fraktion stelle er eine ablehnende Tendenz fest. Kreistagsabgeordneter Möller stellte den Antrag, die weitere Beratung und vorbereitende Beschlussfassung an den Kreisausschuss abzugeben.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders forderte grundsätzlich, dass das Mehrgenerationenhaus erhalten bleiben solle. Sie bemängelte aber ebenfalls das Fehlen eines Finanzplanes sowie des Nachweises der Eigenmittel. 

Kreistagsabgeordnete Lüdders bat die Verwaltung den Antrag zunächst in dieser Richtung weiter zu prüfen und das Ergebnis im Kreisausschuss vorzustellen. Im Kreisausschuss könne dann weiter beraten werden. Zudem sei auch sie der Meinung, dass die Stadt Cloppenburg zuständig sei.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte daraufhin, dass die vom Bund geforderte Summe zwingend ein kommunaler Zuschuss sein müsse und nicht über Eigenmittel, Spenden o.ä. finanziert werden dürfe.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Loots teilte Kreisoberamtsrätin Schröder mit, dass nach ihrer Kenntnis bei der Stadt Cloppenburg noch kein Antrag eingegangen sei.

 

Kreistagsabgeordneter Niemann kritisierte, dass der Bund sich wieder einmal aus der Finanzierung zurückziehe und die Folgekosten auf den Landkreis abwälze.

 

Die Frage der Kreistagsabgeordneten Lüdders, ob sich die Stadt Cloppenburg bereits positioniert habe, wurde von Kreisoberamtsrätin Schröder verneint. Kreistagsabgeordnete Lüdders schlug vor, eine entsprechende Anfrage an die Stadt Cloppenburg zu richten.

 

Zur Frage des beratenden Mitgliedes Karnbrock entgegnete Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass auch die Abgabe einer „Absichtserklärung“ für den Landkreis politisch als verbindlich anzusehen sei.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder gab zu bedenken, dass im Antragsverfahren zunächst die Standortkommune (also hier die Stadt Cloppenburg) eine Aussage zur Förderung abgeben müsse, dazu könne sie aber auf den Landkreis oder das Land als Zuschussgeber verweisen. Grundsätzliche Bedingung sei aber, dass ein kommunaler (oder Landes-) Anteil von 10.000 € fließe.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck stellte fest, dass der Landkreis nicht zuständig sei und beantragte die Ablehnung des Antrages.

 

Kreistagsabgeordneter Möller wiederholte seinen Antrag, den Tagesordnungspunkt mit ablehnender Tendenz zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss abzugeben. Er schlug nochmals vor, dass der Sozialdienst kath. Frauen einen Antrag an die Stadt Cloppenburg richte.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Niehaus nahm Kreistagsabgeordneter Riesenbeck seinen Antrag zurück.

 

Vorsitzender Niehaus stellte den Antrag der Kreistagsabgeordneten Möller zur Abstimmung.