Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Leitender Baudirektor Raue erläuterte zu diesem Tagesordnungspunkt, dass es nach wie vor ein besonderes Anliegen sei, im Bereich der Abfallentsorgung wirtschaftlich zu arbeiten. Nach über 10 Jahren sollten daher nun nochmals alle abfallwirtschaftlichen Vorgänge gutachtlich geprüft werden. Da in naher Zukunft weitere Gesetzesänderungen zu erwarten seien, solle auch geprüft werden, wie hiermit in Zukunft  umzugehen sei.

 

Landrat Hans Eveslage ergänzte auf Rückfrage, die vorgesehene Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sei am Vortage im Bundesrat beraten worden. Dort seien nach seinen Informationen fast alle von den Kommunen vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert worden. Es sei beabsichtigt, die nun folgende Beratung im Bundestag schnell abzuschließen, was bedeute, dass in Kürze mit der Änderung des Gesetzes zu rechnen sei.

Sofern die Vergabe des Auftrages  an die Firma ATUS aus Hamburg vor Inkrafttreten dieser Änderung liege, werde der Auftrag dennoch die Abarbeitung und Bewertung der  neuen gesetzlichen Vorgaben mit zum Gegenstand haben.  

 

Kreistagsabgeordneter Niehaus sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die Vergabe an die Firma ATUS aus. Es sei sinnvoll, nach 10 Jahren die Abfallwirtschaft nochmals auf den Prüfstand zu stellen.

 

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Vergabe des Auftrages zur Erarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung über die Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben  für den Landkreis Cloppenburg an die Fa. ATUS, Hamburg, zuzustimmen.