Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Verkehrsausschuss beschloss bei zwei Enthaltungen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Satzung des Landkreises Cloppenburg zur Erhebung von Gebühren und Entgelten für Sondernutzungen und sonstige Nutzungen an Kreisstraßen vom 03.04.1967 durch die 1. Änderungssatzung vom 21.06.2011 zu ändern.


Baudirektor Haedke trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage VERK/11/022 vor.

 

Auf entsprechende Nachfragen der Kreistagsabgeordneten Dobelmann, Friedhoff, Fugel und Höffmann erläuterte Baudirektor Haedke, dass die Nutzungsentgelte bei bestehenden Verträgen ab Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung zu entrichten seien, nicht für die Vergangenheit.

 

Die EWE bräuchte für Strom- und Gasleitungen keine Gebühren und Entgelte an den Landkreis entrichten, da sie Konzessionsabgaben an die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg leiste.

 

Die bisherigen jährlichen Einnahmen für Sondernutzungen an Kreisstraßen betragen ca. 1.200 – 1.500 €.