Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg mit der Ergänzung zu beschließen, dass der Schulausschuss über die geringfügigen Maßnahmen nach IV.6 der Richtlinie vollständig und regelmäßig informiert wird.

 

 


Kreisamtsrätin Frau Krogmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/18/123 vor.

 

Dabei ging sie insbesondere auf die Umstellung der Berechnung der bezuschussungsfähigen Kosten über die Baukostenindexes abhängig von der Schulform nachdem Baukosteninformationsdienst (BKI) ein. Sie berichtete, dass die Richtlinie für die Kreisschulbaukasse bereits mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmt sei. Zudem erläuterte Kreisamtsrätin Frau Krogmann, dass nach den neuen Richtlinien kleine Baumaßnahmen bis 2.500,00 EUR nicht durch die Kreisschulbaukasse gefördert werden sollen. Des Weiteren sollen geringfügige Baumaßnahmen oder geringfügige Abweichungen bei bereits vom Kreistag beschlossenen Zuschüssen von bis zu 50.000,00 EUR nicht mehr von den politischen Gremien beschlossen werden müssen.

 

Kreistagsabgeordnete Frau Thomeé befürwortete grundsätzlich die Richtlinie. Auf Ihre Nachfrage bestätigte Kreisrat Herr Varnhorn, dass auch Ablehnungen von Anträgen aus der Kreisschulbaukasse den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wurden. Dies gilt auch nach der neuen Richtlinie.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Meyer vertrat die Auffassung, dass die neue Berechnungsgrundlage kein Nachteil für die betroffenen Kommunen sein dürfe.

Darauf erwiderte Kreisrat Herr Varnhorn, dass bei der neuen Berechnungsmethode im Regelfall höhere bezuschussungsfähige Kosten ermittelt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Dr. Steenken begrüßte, dass durch die Richtlinie keine Nachteile für die Kommunen entstehen werden. Zudem forderte er, dass der Schulausschuss über die Maßnahmen, für die aufgrund der Bagatellgrenze (50.000 EUR) keine Entscheidung der politischen Gremien erforderlich ist, zumindest informiert wird. Dies sollte in der Richtlinie unter Ziffer 6 noch ergänzt werden.

 

Außerdem erkundigte sich Kreistagsabgeordneter Herr Dr. Steenken, ob bei Planungsänderungen während der Bauphase Erhöhungsanträge durch die Kommunen gestellt werden dürften. Laut Kreisrat Herr Varnhorn ist dies generell möglich. Der Antrag kann nach oder zum Baubeginn gestellt werden. Es wird der jeweils aktuelle Baukostenindex für die Neuberechnung zugrunde gelegt. Falls erhöhte Materialkosten während der Bauphase entstehen, liegt dies im Risikobereich des jeweiligen Schulträgers. Kreisrat Herr Varnhorn betonte nochmal, dass der Baukostenindex der Realität am nächsten komme und eine Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Baukosten nicht erfolgen sollte, um zu verhindern, dass die verschiedenen Schulträger unterschiedliche Baustandards abrechnen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Meyer bemerkte, dass die Richtlinie eine gute Richtschur sei. Die Richtlinie sollte mit der Ergänzung zu Ziffer 6 so beschlossen werden.

 

Ausschussvorsitzender Herr Schute ließ dann über den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.