Der Schulausschuss beschloss bei einer Enthaltung einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die geänderte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg in der Fassung vom 01.08.2018 zu beschließen.

 

 


Kreisamtsrätin Frau Krogmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/18/122 vor. Hierbei ging sie kurz auf die wesentlichen Änderungen der Schülerbeförderungssatzung ein. Es geht vornehmlich um redaktionelle Änderungen, die wesentliche Änderung ist die Neuaufnahme einer allgemeinen Härtefallregelung in § 10 der Satzung. Kreisamtsrätin Frau Krogmann nannte Beispiele aus der Praxis, in denen die Schülerbeförderungssatzung bei grundsätzlich anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern trotz sozialer Härten keine Möglichkeit zur kostenfreien Beförderung zulasse.

 

Kreistagsabgeordnete Frau Thomeé unterstützte die Änderungsvorschläge der Verwaltung. Da jedoch nach wie vor nicht jedes Schulkind ein Sitzplatzanspruch eingeräumt wird, wird sie den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen können.