Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte einleitend, dass nach den einschlägigen Sozialgesetzbüchern bei der Gewährung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II nur angemessene Unterkunftskosten übernommen werden könnten. Für die Leistungsbezieher im Kreisgebiet sei der Landkreis Cloppenburg der zuständige Kostenträger. Es sei Aufgabe des Landkreises den ausführenden Stellen, d. h. dem Jobcenter bzw. den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, die Richtwerte zur Angemessenheit an die Hand zu geben.

 

Der sog. unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit der Unterkunftskosten sei, so Kreisverwaltungsoberrätin Schröder weiter, laut höchstrichterlicher Rechtsprechung durch ein schlüssiges Konzept zu definieren. Der Landkreis Cloppenburg habe – wie sehr viele Kommunen – dieses schlüssige Konzept über eine auf wissenschaftlichen Grundsätzen basierende Mietenanalyse erstellen lassen. Dies erfolge seit 2007 nunmehr zum 3. Mal. Nach einer Ausschreibung habe das Institut Analyse & Konzepte den Zuschlag zur Erstellung der Mietenanalyse erhalten.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske dankte für die Einleitung und erteilte Frau Tribian vom Institut Analyse & Konzepte, Hamburg, das Wort.

 

Frau Tribian erläuterte in einer Zusammenfassung die Erstellung der Mietenanalyse und stellte die neuen Richtwerte vor (siehe Anlage 1).

 

Kreistagsabgeordneter Stratmann bat um Erklärung zur Ermittlung der Richtwerte in Friesoythe. Kreistagsabgeordneter Mutlu merkte an, dass in den Richtwerten die kalten Nebenkosten enthalten seien. Er sehe die neuen Richtwerte kritisch. Die geringe Steigerung der Werte gehe an der Realität vorbei.

 

Frau Tribian entgegnete zu beiden Einwürfen, dass die Richtwerte auf Basis der Bestandsmieten und durch einen Abgleich mit den aktuellen Mietangeboten ermittelt würden.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske dankte Frau Tribian für die Präsentation und bat um Wortmeldungen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck bat um Auskunft zum 23%igen Anteil der Nachfragerhaushalte im unteren Marktsegment.

Frau Tribian erläuterte, dass dies ein kreisweiter Durchschnittswert sei. Der Anteil sei je Haushaltsgröße sehr unterschiedlich. Nachfragegruppen im unteren Mietmarkt seien die Bedarfsgemeinschaften des Jobcenters, die Empfänger von Sozialhilfe, die Wohngeldbezieher, Asylbewerber und auch Geringverdiener ohne Leistungsbezug. Der Richtwert sei so ausgelegt, dass es allen Personen dieser Nachfragegruppen gelingen müsse, eine Wohnung zu einem aktuell angemessenen Preis zu finden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck betonte die Bedeutung der Einzelfallprüfung, wenn eine höhere Miete vorläge. Es müsse schließlich eine passende Wohnung zu diesem bestimmten Zeitpunkt frei sein. Ergänzend merkte er an, dass Wohnungen für Menschen mit Pflegebedarf immer stärker nachgefragt würden und in Neubauten nur sehr schwer zu finden seien. Behindertengerechte Wohnungen zu den Richtwerten gebe es nicht.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder machte deutlich, dass es sich um Richtwerte handele und nicht um Obergrenzen. Sie verwies ebenfalls auf die Einzelfallprüfung, wenn höhere Mieten geltend gemacht würden. Des Weiteren erklärte sie, dass beim Jobcenter eine Stelle eingerichtet sei, die permanent alle Wohnungsangebote im Internet und in der Presse auswerte und verzeichne. Sollte der Kunde seine vergeblichen Bemühungen nachweisen und die Auswertung der Mietangebote bestätigen, dass in diesem Zeitraum eine angemessene Wohnung nicht angeboten wurde, sei das Jobcenter gehalten, die tatsächliche Miete anzuerkennen.

 

Kreistagsabgeordneter Mutlu äußerte, dass täglich mehrere Flüchtlinge bei ihm vorsprächen, die keine Wohnung finden könnten. Dabei handele es sich sicherlich auch um eine Ausnahmesituation, weil sie Flüchtlinge seien. Insbesondere für größere Familien bezweifle er, dass die Richtwerte realistische Mieten seien. Er stellte die Behauptung auf, dass solche Wohnungen nicht existieren würden.

 

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass eine verlässliche statistische Auswertung vorliege. Bei einer Datenbasis von rd. 30 % und der Einbeziehung der Angebotsmieten seien es realistische aktuelle Mieten. Die Analyse belege, dass diese Wohnungen vorhanden seien.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Stoffers erläuterte Kreisverwaltungsoberrätin Schröder nochmals, dass durch die Einzelfallprüfung besondere Situationen berücksichtigt würden. Der Richtwert sei eine Nichtprüfungsgrenze für die Sachbearbeitung. Bis zu diesem Wert könnten die Sachbearbeiter/innen die Miete ohne Weiteres anerkennen. Bei höheren Mieten beginne die Prüfung.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck machte darauf aufmerksam, dass neben der Miete auch die Heizkosten eine Rolle spielten. Hierzu verwies er auf die Möglichkeit der Gesamtbetrachtung, wodurch höhere Mieten durch niedrige Heizkosten ausgeglichen werden könnten. Gleiches gelte auch umgekehrt. Abschließend meinte Kreistagsabgeordneter Riesenbeck, dass die Vermieter ihre Mietforderungen den Richtwerten anpassen und entsprechend anheben würden. Es dürfe auch nicht sein, dass Geringverdiener, die keine Sozialleistungen beziehen, durch die Richtwerte Probleme bekämen, eine günstige Wohnung zu finden.

 

Kreistagsabgeordneter Mutlu stellt klar, dass er nicht behauptet habe, es werde mit falschen Zahlen gearbeitet. Bei den Bestandsmieten aus früheren Jahren möge es Wohnungen zu diesen Mieten geben. In der Zukunft sei es nach seiner Einschätzung unmöglich, mit diesen Richtwerten eine Wohnung zu finden, da würden die Werte nicht passen. Die Richtwerte seien keine Prognose.

 

Frau Tribian bestätigte, dass die Mietenanalyse keine Prognosen für die Zukunft enthalte. In zwei Jahren erfolge – entsprechend der rechtlichen Vorgaben - eine Fortschreibung und Anpassung anhand der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske schloss die Diskussion mit der Anmerkung, dass der Ausschuss die Ergebnisse der Mietenanalyse zur Kenntnis genommen habe. Er dankte Frau Tribian für den Vortrag sowie ihre Teilnahme an der Aussprache.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: