Sitzung: 17.05.2018 Sozialausschuss
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte einleitend, dass nach den einschlägigen Sozialgesetzbüchern
bei der Gewährung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II nur angemessene
Unterkunftskosten übernommen werden könnten. Für die Leistungsbezieher im
Kreisgebiet sei der Landkreis Cloppenburg der zuständige Kostenträger. Es sei
Aufgabe des Landkreises den ausführenden Stellen, d. h. dem Jobcenter bzw. den
Sozialämtern der Städte und Gemeinden, die Richtwerte zur Angemessenheit an die
Hand zu geben.
Der
sog. unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit der Unterkunftskosten sei, so
Kreisverwaltungsoberrätin Schröder weiter, laut höchstrichterlicher
Rechtsprechung durch ein schlüssiges Konzept zu definieren. Der Landkreis
Cloppenburg habe – wie sehr viele Kommunen – dieses schlüssige Konzept über
eine auf wissenschaftlichen Grundsätzen basierende Mietenanalyse erstellen
lassen. Dies erfolge seit 2007 nunmehr zum 3. Mal. Nach einer Ausschreibung
habe das Institut Analyse & Konzepte den Zuschlag zur Erstellung der
Mietenanalyse erhalten.
Stellv.
Vorsitzender Dr. Vaske dankte für die Einleitung und erteilte Frau Tribian vom
Institut Analyse & Konzepte, Hamburg, das Wort.
Frau
Tribian erläuterte in einer Zusammenfassung die Erstellung der Mietenanalyse
und stellte die neuen Richtwerte vor (siehe Anlage 1).
Kreistagsabgeordneter
Stratmann bat um Erklärung zur Ermittlung der Richtwerte in Friesoythe.
Kreistagsabgeordneter Mutlu merkte an, dass in den Richtwerten die kalten
Nebenkosten enthalten seien. Er sehe die neuen Richtwerte kritisch. Die geringe
Steigerung der Werte gehe an der Realität vorbei.
Frau
Tribian entgegnete zu beiden Einwürfen, dass die Richtwerte auf Basis der
Bestandsmieten und durch einen Abgleich mit den aktuellen Mietangeboten
ermittelt würden.
Stellv.
Vorsitzender Dr. Vaske dankte Frau Tribian für die Präsentation und bat um
Wortmeldungen.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck bat um Auskunft
zum 23%igen Anteil der
Nachfragerhaushalte im unteren Marktsegment.
Frau Tribian erläuterte, dass dies ein kreisweiter Durchschnittswert sei. Der
Anteil sei je Haushaltsgröße sehr unterschiedlich. Nachfragegruppen im unteren
Mietmarkt seien die Bedarfsgemeinschaften des Jobcenters, die Empfänger von
Sozialhilfe, die Wohngeldbezieher, Asylbewerber und auch Geringverdiener ohne
Leistungsbezug. Der Richtwert sei so ausgelegt, dass es allen Personen dieser
Nachfragegruppen gelingen müsse, eine Wohnung zu einem aktuell angemessenen
Preis zu finden.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck betonte die
Bedeutung der Einzelfallprüfung, wenn eine höhere Miete vorläge. Es müsse
schließlich eine passende Wohnung zu diesem bestimmten Zeitpunkt frei sein.
Ergänzend merkte er an, dass Wohnungen für Menschen mit Pflegebedarf immer
stärker nachgefragt würden und in Neubauten nur sehr schwer zu finden seien.
Behindertengerechte Wohnungen zu den Richtwerten gebe es nicht.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder machte deutlich, dass es sich um Richtwerte handele und nicht um
Obergrenzen. Sie verwies ebenfalls auf die Einzelfallprüfung, wenn höhere
Mieten geltend gemacht würden. Des Weiteren erklärte sie, dass beim Jobcenter
eine Stelle eingerichtet sei, die permanent alle Wohnungsangebote im Internet
und in der Presse auswerte und verzeichne. Sollte der Kunde seine vergeblichen
Bemühungen nachweisen und die Auswertung der Mietangebote bestätigen, dass in
diesem Zeitraum eine angemessene Wohnung nicht angeboten wurde, sei das
Jobcenter gehalten, die tatsächliche Miete anzuerkennen.
Kreistagsabgeordneter Mutlu äußerte, dass täglich
mehrere Flüchtlinge bei ihm vorsprächen, die keine Wohnung finden könnten.
Dabei handele es sich sicherlich auch um eine Ausnahmesituation, weil sie
Flüchtlinge seien. Insbesondere für größere Familien bezweifle er, dass die
Richtwerte realistische Mieten seien. Er stellte die Behauptung auf, dass
solche Wohnungen nicht existieren würden.
Erster
Kreisrat Frische entgegnete, dass eine verlässliche statistische Auswertung
vorliege. Bei einer Datenbasis von rd. 30 % und der Einbeziehung der
Angebotsmieten seien es realistische aktuelle Mieten. Die Analyse belege, dass
diese Wohnungen vorhanden seien.
Auf
Frage des Kreistagsabgeordneten Stoffers erläuterte Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder nochmals, dass durch die Einzelfallprüfung besondere Situationen
berücksichtigt würden. Der Richtwert sei eine Nichtprüfungsgrenze für die
Sachbearbeitung. Bis zu diesem Wert könnten die Sachbearbeiter/innen die Miete
ohne Weiteres anerkennen. Bei höheren Mieten beginne die Prüfung.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck machte darauf
aufmerksam, dass neben der Miete auch die Heizkosten eine Rolle spielten.
Hierzu verwies er auf die Möglichkeit der Gesamtbetrachtung, wodurch höhere
Mieten durch niedrige Heizkosten ausgeglichen werden könnten. Gleiches gelte
auch umgekehrt. Abschließend meinte Kreistagsabgeordneter Riesenbeck, dass die
Vermieter ihre Mietforderungen den Richtwerten anpassen und entsprechend
anheben würden. Es dürfe auch nicht sein, dass Geringverdiener, die keine
Sozialleistungen beziehen, durch die Richtwerte Probleme bekämen, eine günstige
Wohnung zu finden.
Kreistagsabgeordneter Mutlu stellt klar, dass er
nicht behauptet habe, es werde mit falschen Zahlen gearbeitet. Bei den
Bestandsmieten aus früheren Jahren möge es Wohnungen zu diesen Mieten geben. In
der Zukunft sei es nach seiner Einschätzung unmöglich, mit diesen Richtwerten
eine Wohnung zu finden, da würden die Werte nicht passen. Die Richtwerte seien
keine Prognose.
Frau
Tribian bestätigte, dass die Mietenanalyse keine Prognosen für die Zukunft
enthalte. In zwei Jahren erfolge – entsprechend der rechtlichen Vorgaben - eine
Fortschreibung und Anpassung anhand der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt.
Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske schloss die Diskussion mit der Anmerkung, dass der Ausschuss die Ergebnisse der Mietenanalyse zur Kenntnis genommen habe. Er dankte Frau Tribian für den Vortrag sowie ihre Teilnahme an der Aussprache.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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