Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Sozialausschuss beschloss mit 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und 11 Ja-Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.02.2018 abzulehnen.


Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/18/075 vor.

 

Zusammenfassend erinnerte sie daran, dass der Sozialausschuss und der Kreistag sich vor zwei Jahren bereits mit dem Thema befasst hätten. Zuvor habe das Land Niedersachsen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen eine Rahmenvereinbarung über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge getroffen.

 

Der Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte im Landkreis Cloppenburg wäre seinerzeit vom Kreistag mit der Maßgabe abgelehnt worden, die Entwicklung bei anderen Kommunen im Auge zu behalten.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte, dass bislang in ganz Niedersachsen nur die kreisfreie Stadt Delmenhorst die Gesundheitskarte eingeführt habe. Eine abschließende Bewertung - vor allem hinsichtlich der Kosten - könne noch nicht abgegeben werden. Andere Großstädte außerhalb Niedersachsens hätten teilweise positive Erfahrungen damit gemacht. Die jeweiligen Bundesländer hätten eigene Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die nur bedingt mit denen in Niedersachsen vergleichbar seien. Auch deren Struktur lasse sich nach ihrer Einschätzung nicht einfach auf einen Flächenlandkreis mit 13 herangezogenen kleinen Städten und Gemeinden übertragen.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder ging auf die Beispiele aus dem Antrag hinsichtlich der Erfahrungen anderer Kommunen ein. Bei näherem Hinsehen würden sich diese Beispiel oft durchwachsen darstellen. Daneben gebe es in NRW, wo nur 23 von 396 Kommunen beigetreten waren, auch schon einige Städte, die den Rahmenvertrag wieder gekündigt hätten bzw. kündigen wollten, da deren Erfahrungen eben nicht positiv gewesen seien.

 

Der Nds. Landkreistag habe auf neuerliche Anfrage erklärt, dass er nach wie vor bei seiner negativen Bewertung des Rahmenvertrages bleibe. Außerdem spiele die elektronische Gesundheitskarte auf Landesebene in Niedersachsen keine Rolle mehr.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder kam zu folgendem Fazit:

-          Das jetzige System laufe gut. Für Haus- und Zahnärzte würden grds. Krankenbehandlungsscheine für ein Quartal ausgestellt werden. Die Grundversorgung laufe daher unproblematisch.

-          Notfälle könnten immer unverzüglich behandelt werden.

-          Bei speziellen Behandlungen insbesondere Zahnersatz, Therapien, fachärztliche weitergehende Untersuchungen, bei orthopädischen Behandlungen usw. werde das Gesundheitsamt hinzugezogen, um zu prüfen, ob die Behandlung/Untersuchung durch das AsylbLG gedeckt sei. Dabei komme es nicht selten zu Stellungnahmen, dass besondere Maßnahmen nicht den Vorgaben des AsylbLG entsprechen würden. Dann erfolge durch das örtliche Sozialamt eine Ablehnung dieser Krankenhilfeleistung.

-          15 Monate nach Einreise in die Bundesrepublik bzw. schon vorher, wenn eine Anerkennung als Flüchtling und damit dann eine Leistungsgewährung durch das Jobcenter erfolge, würde auf eine Krankenversicherung mit Chipkarte umgestellt. 

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder bekräftigte ihre Auffassung, dass es nicht erforderlich sei, die bisherige Vorgehensweise zugunsten einer elektronischen Gesundheitskarte zu ändern. Dabei fasse sie die Vorlagen von 2016 und die jetzige Vorlage zusammen.

 

Abschließend nahm Kreisverwaltungsoberrätin Schröder auf die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene Bezug. Der Umgang mit neu einreisenden Flüchtlingen sei im Umbruch. Hier sei immer mehr im Gespräch, dass die Flüchtlinge erst dann in die Kommunen gehen sollten, wenn die Bleibeperspektive positiv geklärt bzw. eine Anerkennung erfolgt sei. In den kommenden Wochen wolle das Bundesinnenministerium ein Konzept für sog. ANKER-Zentren vorlegen. Die ersten Zentren in den Bundesländern sollten im August/September dieses Jahres ans Netz gehen.

 

Sollten die ANKER-Zentren tatsächlich kommen, so Kreisverwaltungsoberrätin Schröder, hätte dies zur Folge, dass die meisten Flüchtlinge dann wohl nur sehr kurz oder überhaupt nicht in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG kämen, sondern direkt zum Jobcenter gehen würden. Dann wäre für eine elektronische Gesundheitskarte ohnehin kaum noch Raum. Mit anderen Worte, das ohnehin schon enge Zeitfenster würde sich dann weiter verkleinern.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée verwies auf den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.02.2018. Aus ihrer Sicht sei der Antrag nach wie vor berechtigt.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck meinte, dass im Landkreis Cloppenburg der Zugang zur ärztlichen Versorgung funktioniere, sofern die in Einzelfällen notwendige Prüfung durch das Gesundheitsamt zeitnah erfolge. Für die SPD sah er keine Notwendigkeit, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen.

 

Kreistagsabgeordneter Schmidt schlug für die CDU-Fraktion vor, wie in der Beschlussvorlage zu entscheiden.

 

Beratendes Mitglied Fangmann äußerte, dass er für die Einführung sei und eine andere Entscheidung begrüßt hätte. Viele Flüchtlinge würden auf die Gesundheitskarte warten. Nach seiner Auffassung sei die Vorsprache wegen einer erforderlichen Krankenbehandlung eine Diskriminierung der Flüchtlinge. Er habe mit dem Sachbearbeiter in Delmenhorst gesprochen. Dieser habe eine Entlastung bestätigt. Die weitere Entwicklung würde beobachtet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer wies den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Ausstellung der Krankenbehandlungsscheine sei ein sachliches Verfahren, das die Versorgung sicherstelle.

 

Landrat Wimberg verwahrte sich ebenfalls gegen die Verwendung des Begriffes der Diskriminierung. Die Wortwahl sei nicht zutreffend. Die gesundheitliche Versorgung erfolge im Rahmen der rechtlichen Regelungen und unter Beachtung eines verantwortlichen Umganges mit den Finanzen. Von den niedersächsischen Kommunen werde die Gesundheitskarte abgelehnt.

 

Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge im Landkreis Cloppenburg sei gut, so Landrat Wimberg weiter. Insgesamt sei Deutschland bei diesem Thema vorbildlich. Die Vorsprache beim Sozialamt sei keine Diskriminierung. Viele andere Menschen müssten eine notwendige medizinische Behandlung ebenfalls vorab bei den Kassen beantragen. Die Willkommenskultur in Deutschland und auch in Cloppenburg sei gut.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.02.2018 zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: