Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs ist wie folgt zu ändern:

In den Nummern 4.2 a) und b) werden die Höchstbeträge von 35.000,00 € auf 50.000,00 € festgesetzt.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

 


Kreistagsabgeordneter Roder, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-VERK/18/140 vor.