Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Hannöver, eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.

Sodann stellte der Vorsitzende die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Der Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordneter Hannöver, belehrte Herrn Otto Wiemken über die ihm obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 20 NLO), zum Mitwirkungsverbot (§ 21 NLO) und zum Vertretungsverbot (§ 22 NLO) und verpflichtete ihn.

Eine Ausfertigung der aufgenommenen Niederschrift sowie ein Merkblatt über die o. g. Bestimmungen wurden ihm ausgehändigt.