Sitzung: 22.02.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: V-PLA/18/201
Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei einer Nein-Stimme, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 22.01.2018 auf Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn sowie die Jägerschaft aufzufordern, gegebenenfalls einen erneuten Zuschussantrag zu stellen, abzulehnen.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann erläuterte
den Antrag der Gruppe Grüne/UWG auf Aufhebung des Beschlusses zum Neubau eines
Schießstandes in Ahlhorn.
Insbesondere verwies er darauf, dass es
keinen Zuwendungsbescheid gebe und somit kein schutzwürdiges Interesse der
Jägerschaft geben könne. Der Zeitraum, für den der Zuschuss bewilligt worden
sei, sei abgelaufen.
Im Übrigen sei die Zusage aufgrund falscher
Informationen gegeben worden. Laut damaligem Antrag sollte das Einvernehmen mit
den Nachbarn hinsichtlich der Anlage vorhanden sein. Nun habe sich ergeben,
dass mit dem Bau wegen noch laufender Klageverfahren von Anliegern gegen die
Realisierung der Anlage noch nicht begonnen worden sei. Dementsprechend lag
kein Einvernehmen vor. Im Übrigen werde die Notwendigkeit eines Schießstandes
nicht gesehen, da sicherlich die Anlage in Werlte mit genutzt werden könne. Aus
diesem Grunde werde beantragt, den Beschluss von 2015 aufzuheben. Die
Jägerschaft könne aufgefordert werden, einen neuen Zuschussantrag zu stellen.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte
hierzu aus, die neuerliche Betriebsgenehmigung für den Schießstand sei seitens
des Landkreises Oldenburg bereits in Aussicht gestellt worden. Die Planung
seien von der Jägerschaft über die Jahre fortgeführt worden. Den Ausgang der
Klageverfahren habe man abgewartet, um Rechtssicherheit zu erlangen. Dies sei
verständlich. Die Zusage für die Zuschussgewährung bestehe weiterhin. Die
CDU-Fraktion halte daher am Beschluss von 2015 fest und beantrage, den Antrag
der Gruppe Grüne /UWG abzulehnen.
Zum Sachstand ergänzte Kreisverwaltungsrat
Schütte, die Baugenehmigung habe nach wie vor Bestand. Lediglich die
Betriebsgenehmigung müsse nach Feststellung des Gerichts neu beantragt werden.
Hierfür würden derzeit noch einige Antragsunterlagen aktualisiert. Nach
Kenntnis des Landkreises werde auch der Landkreis Vechta seine Zuschusszusage
aufrecht halten.