Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss sodann gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei einer Nein-Stimme, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 22.01.2018 auf Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn sowie die Jägerschaft aufzufordern, gegebenenfalls einen erneuten Zuschussantrag zu stellen, abzulehnen.

 


Kreistagsabgeordneter Wesselmann erläuterte den Antrag der Gruppe Grüne/UWG auf Aufhebung des Beschlusses zum Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn.

Insbesondere verwies er darauf, dass es keinen Zuwendungsbescheid gebe und somit kein schutzwürdiges Interesse der Jägerschaft geben könne. Der Zeitraum, für den der Zuschuss bewilligt worden sei, sei abgelaufen.

Im Übrigen sei die Zusage aufgrund falscher Informationen gegeben worden. Laut damaligem Antrag sollte das Einvernehmen mit den Nachbarn hinsichtlich der Anlage vorhanden sein. Nun habe sich ergeben, dass mit dem Bau wegen noch laufender Klageverfahren von Anliegern gegen die Realisierung der Anlage noch nicht begonnen worden sei. Dementsprechend lag kein Einvernehmen vor. Im Übrigen werde die Notwendigkeit eines Schießstandes nicht gesehen, da sicherlich die Anlage in Werlte mit genutzt werden könne. Aus diesem Grunde werde beantragt, den Beschluss von 2015 aufzuheben. Die Jägerschaft könne aufgefordert werden, einen neuen Zuschussantrag zu stellen.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte hierzu aus, die neuerliche Betriebsgenehmigung für den Schießstand sei seitens des Landkreises Oldenburg bereits in Aussicht gestellt worden. Die Planung seien von der Jägerschaft über die Jahre fortgeführt worden. Den Ausgang der Klageverfahren habe man abgewartet, um Rechtssicherheit zu erlangen. Dies sei verständlich. Die Zusage für die Zuschussgewährung bestehe weiterhin. Die CDU-Fraktion halte daher am Beschluss von 2015 fest und beantrage, den Antrag der Gruppe Grüne /UWG abzulehnen.

 

Zum Sachstand ergänzte Kreisverwaltungsrat Schütte, die Baugenehmigung habe nach wie vor Bestand. Lediglich die Betriebsgenehmigung müsse nach Feststellung des Gerichts neu beantragt werden. Hierfür würden derzeit noch einige Antragsunterlagen aktualisiert. Nach Kenntnis des Landkreises werde auch der Landkreis Vechta seine Zuschusszusage aufrecht halten.