Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen und Elstern wird nach § 26 Absatz 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes um 5 Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert (siehe Anlage).

 


Kreisverwaltungsrat Schütte trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr. V-PLA/18/200 vor. Er hob hervor, dass bereits 2012 die Schonzeit aufgehoben worden sei. Der Jagdbeirat habe sich nun für eine weitere Verlängerung der Verordnung ausgesprochen.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, auch diese Verordnung lehne er aus Tierschutzgründen ab. Hier sei ebenfalls nicht auszuschließen, dass Elterntiere erlegt würden und noch nicht selbständige Jungvögel verhungerten. Im Übrigen sei der Sinn der Verordnung nicht erkennbar, da die Aufhebung der Schonzeit in der Vergangenheit ja offenbar nicht zu einer geringeren Besatzdichte geführt habe.

 

Kreisverwaltungsrat Schütte entgegnete, die Aufhebung der Schonzeit sei erforderlich. Die Populationsdichte sei nach wie vor sehr hoch und die wirtschaftlichen Schäden, die die Tiere den Landwirten und Gemüsebauern verursachten, seien immer noch erheblich.