Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Opitz stellte den Sachstand der Verbreiterungskonzepte anhand der Vorlage V-VERK/18/136 und der in der Anlage beigefügten Präsentation zu TOP 8 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat um Aufklärung, warum sich die Kosten für die Verbreiterung der K 300 seit dem letzten Sachstandsbericht verdoppelt hätten. Hierzu gab Herr Opitz an, dass zu Beginn einer Planung aufgrund fehlender Detailangaben zunächst mit Durchschnittswerten gerechnet werde. Im Laufe der Planung konkretisiere sich dann die Maßnahme und damit auch die Kosten hierfür. Es handele sich um eine Kostenfortschreibung. Die Kostenerhöhung basiere in diesem Fall größtenteils auf die für diese Maßnahme konkret ermittelten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie auf der allgemeinen Preissteigerung.

 

Der Zustand der K 300 sei schlecht, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an. Daher begrüße er, dass im Bereich Augustendorf mit der Möglichkeit der Ausweisung als geschlossene Ortschaft die Planungen weitergingen. Damit seien jedoch nicht alle Probleme gelöst. Er plädiere dafür, den Radweg von Augustendorf  bis Neumarkhausen  hinter die Baumreihe zu verlegen. Diese Variante solle vorangetrieben werden.

 

Um den Radweg hinter die Baumreihe zu bauen, sei entsprechender Grunderwerb zu tätigen, erläuterte Herr Kreisverwaltungsoberrat Meyer. Mit den Anliegern seien diesbezüglich Gespräche geführt worden. Diese seien nicht bereit gewesen, die erforderlichen Flächen hierfür zu veräußern. Daher gäbe es keine weitere Variante.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erläuterte, dass eine nochmalige Anfrage bei den Grundstückseigentümern evtl. ein anderes Ergebnis hätte. Seines Erachtens sei der Grunderwerb nur eine Frage des Preises. Daher bleibe er bei der Forderung, den Radweg hinter die Baumreihen zu verlegen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg warf ein, dass bei Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft in Augustendorf die Grundstückseigentümer evtl. bereit wären, Flächen für den Radweg hinter der Baumreihe zu veräußern.

 

Hierzu merkte Herr Kreisverwaltungsoberrat Meyer an, dass die  Anlieger, die von einer geschlossenen Ortschaft in Augustendorf profitieren würden, nicht identisch seien mit den Grundstückseigentümern, von denen Flächen für die Verlegung des Radweges hinter die Baumreihe zu erwerben sei.